Mit den Verstaatlichungsgesetzen der Jahre 1946 und 1947 erfolgten in der österreichischen Wirtschaftspolitik entscheidende Weichenstellungen nicht nur für die Nachkriegszeit, sondern auch für die Jahrzehnte danach, ehe die tiefgreifende Krise der Verstaatlichten Industrie ab Mitte der 1980er Jahre einen Kurswechsel in Richtung Privatisierung einleiten sollte.
Öffentliches Eigentum an Wirtschaftsunternehmen besitzt in Österreich eine lange Tradition, welche teilweise bis in die frühe Neuzeit zurückreicht. An dieser Stelle sollen jedoch nur die unmittelbaren politisch-ideologischen Wurzeln der Verstaatlichungsgesetze näher behandelt werden. Zwei der drei Parteien, welche die genannten Gesetze 1946 und 1947 beschlossen, nämlich SPÖ und KPÖ, standen in der Tradition des Marxismus, dessen zentrale Forderung die Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln darstellt. Antikapitalismus findet sich auch in der Programmatik der Vorgängerorganisation der führenden Regierungspartei ÖVP, der Christlichsozialen Partei, welche in Wien unter Bürgermeister Karl Lueger für die Stadt bedeutsame Infrastrukturbetriebe kommunalisierte. Diesem „Kommunalsozialismus“ folgten nach dem Ersten Weltkrieg vergleichbare Bestrebungen auf gesamtstaatlicher Ebene. Als unmittelbares Vorbild dafür kann die vorangegangene Kriegswirtschaft gesehen werden, in deren Rahmen die Wirtschaft erstmals zentral gelenkt und einer gesellschaftlichen Aufgabe – dem Krieg – anstelle individueller Gewinnziele unterworfen wurde, wie der Wiener Wirtschaftshistoriker Dieter Stiefel betont. Innerhalb der Sozialdemokratie setzte sich der linke Flügel um Otto Bauer mit seiner Forderung nach Sozialisierung der Wirtschaft durch, womit im Unterschied zur Verstaatlichung, für die sich Karl Renner und die Parteirechte einsetzten, eine „wirtschaftliche Selbstverwaltung des ganzen Volkes“ mittels eines „System[s] demokratischer Organisationen“ gemeint war. Vor dem Hintergrund der – wie sich wenig später herausstellen sollte, kurzlebigen – revolutionären Stimmung, die nicht nur in Österreich, sondern auch in ganz Europa nach dem Ersten Weltkrieg herrschte, sprachen sich alle Parteien für die Einsetzung einer Sozialisierungskommission aus, worauf seitens der Regierung ein Sozialisierungsprogramm beschlossen wurde. Mit der Normalisierung der Verhältnisse gerieten die Sozialisierungspläne ins Stocken und verliefen schließlich weitgehend im Sande. Das Betriebsrätegesetz erwies sich als einzige Maßnahme, der ein nachhaltiger Erfolg beschieden sein sollte.
Nachdem der Anschluss Österreichs an Nazideutschland im Jahr 1938 brachte einen massiven Anstieg des deutschen Einflusses auf die österreichische Wirtschaft mit sich gebracht hatte, stellte sich für Österreich mit der Wiedererlangung der staatlichen Unabhängigkeit 1945 die Frage, wie mit dem „herrenlosen“, d. h. bis dato deutschen Eigentum verfahren werden sollte. Die betreffenden Betriebe wurden mit 10. Mai 1945 unter öffentliche Verwaltung gestellt, welcher Schritt von der ÖVP als vorübergehende treuhänderische Maßnahme, von der SPÖ allerdings als Vorstufe zur Verstaatlichung betrachtet wurde. Nachdem die Alliierten diese Vorgangsweise beeinsprucht hatten, erhielten sie ab dem 1. Februar 1946 ein Mitspracherecht. Die Klärung der Frage, wie mit dem deutschen Eigentum mittel- und langfristig zu verfahren sei, erwies sich als entscheidend für die Wiederherstellung der österreichischen Wirtschaft. Von dem aus den Potsdamer Beschlüssen des Jahres 1945 abgeleiteten Recht, von Österreich insoweit Reparationsleistungen zu verlangen, als es sich dabei um deutsches Eigentum handelte, machte zwar im Wesentlichen nur die Sowjetunion auch Gebrauch, doch fasste sie den Begriff derart weit, dass darunter sogar österreichische Betriebe mit deutschen Gläubigern fielen. Ein weiteres existenzielles Problem für Wirtschaft und Unternehmen war der enorme Kapitalbedarf für den Wiederaufbau, welcher von privater Seite nicht gedeckt werden konnte. Aus diesen beiden Gründen, Hintanhaltung von Requirierungen und Sicherstellung der Kapitaldeckung, traten alle Parteien der Provisorischen Regierung für die Verstaatlichung der betreffenden Unternehmen ein. Der Wiener Wirtschaftshistoriker Fritz Weber sieht darüber hinaus einen größeren historischen Zusammenhang, vor dem sich die österreichische Verstaatlichungsdebatte nach 1945 abspielte, nämlich den Zusammenhang „zwischen Wirtschaft, Faschismus und Krieg“, wie er nach der „epochalen Krisenerfahrung“ der Weltwirtschaftskrise und ihrer Folgen, zuvorderst der Aufstieg des Nationalsozialismus, „über die Grenzen der traditionellen Linken hinaus“ offenbar wurde: „Dies alles ergab ein ‚Nie wieder!‘, das in ganz Europa dazu führte, der Forderung nach Vollbeschäftigung Priorität zu verleihen und weitgehende Verstaatlichungsaktionen zu befürworten“.
Die SPÖ setzte in weiterer Folge eine eigene „Kommission zur Ausarbeitung wirtschaftlicher Forderungen“ im Rahmen ihres Sofortprogramms ein, deren Mitglieder vorerst noch die Begriffe „Vergesellschaftung“ und „Sozialisierung“ verwendeten, wie aus einem Schreiben an den SPÖ-Parteivorstand vom 3. August 1945 hervorgeht. (Dokument 2) In diesem Dokument wird auch deutlich, welch zentrale Rolle die Sozialisten Personalfragen beimaßen. Namentlich wurde kritisiert, dass die Führung des Finanz- und Währungswesens „ausschließlich reaktionären, kapitalistisch denkenden Menschen überlassen wird“ und damit die anzustrebende planwirtschaftliche Ordnung gefährdet werden würde. In der Endfassung des Sofortprogramms wurde schließlich die Forderung nach „Verstaatlichung“ aller Industrie-, Bergbau-, Energie- und Verkehrsunternehmen sowie Versicherungen aufgestellt, wobei mit Ausnahme der genannten Infrastrukturbetriebe die Möglichkeit einer Selbstverwaltung oder, soweit es kleine und gewerbliche Betriebe betraf, einer Reprivatisierung ausdrücklich offen gelassen wurde. (Dokument 3) Nachdem die Regierung im Zusammenhang mit dem deutschen Eigentum bereits am 29. August ein Eigentumssicherungsgesetz beschlossen hatte, folgte am 5. September der Beschluss eines Verstaatlichungsgesetzes, in welchem im Vergleich zu den SPÖ-Forderungen lediglich einzelne Industriezweige zur Verstaatlichung vorgesehen waren, wohingegen der Verkehrs- und Versicherungssektor zur Gänze fehlten. (Dokument 4) Hinzu kam hingegen die Verpflichtung des Staates, für das übernommene Vermögen eine „angemessene Entschädigung“ zu leisten. Beide Gesetze, Staatseigentums- und Verstaatlichungsgesetz, scheiterten allerdings am Veto der sowjetischen Besatzungsmacht.
Für den Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. September 1945 erstattete der SPÖ-Unterstaatssekretär im ÖVP-geführten Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr, Karl Waldbrunner, ausführlich Bericht über seine politische Tätigkeit. (Dokument 5) Er sparte darin nicht an Eigenlob, bezeichnete es etwa als sein Verdienst, in der sowjetischen Besatzungszone die Beschlagnahmung von Anlagevermögen und Rohstoffen im Gegenwert „ungezählter Millionen“ verhindert zu haben, wobei ihm, der zwischen 1932 und 1937 als leitender Ingenieur in der Sowjetunion gearbeitet hatte, seine russischen Sprachkenntnisse und sein Verständnis der „russischen Mentalität“ zugute gekommen wären. Weiters betonte Waldbrunner seine Leistungen bei der Ausarbeitung verschiedener Gesetze, nicht zuletzt dem Gesetz zur Einsetzung von öffentlichen Verwaltern für „herrenlose Betriebe“ und dem Gesetz zur Verstaatlichung der Schlüsselindustrien. Bei der Einsetzung öffentlicher Verwalter sei erreicht worden, dass diese im Einvernehmen mit der Gewerkschaft zu erfolgen hätte, das Verstaatlichungsgesetz wiederum sei gegen anfängliche Widerstände seitens der ÖVP, aber auch der KPÖ, welche zunächst „die freie Wirtschaft propagiert“ hätte, durchgesetzt worden. „[V]on einer zentralen Wirtschaftslenkung“ hatte die KP Waldbrunner zufolge „überhaupt keine rechte Vorstellung“, es fehlten nicht nur „konkrete Vorschläge“, sondern es würde „in dieser Hinsicht eigentlich nichts unternommen“. Demzufolge bereitete es den Kommunisten offenbar Schwierigkeiten, ihre neue Rolle als gestaltende Kraft zwischen den etablierten Kräften ÖVP und SPÖ zu finden und dabei gleichzeitig die Widersprüche zwischen eigenen ideologischen Überzeugungen und den Interessen der sowjetischen Besatzungsmacht in Einklang bringen zu müssen. Ansonsten nehmen in dem Papier erneut Postenbesetzungen, dies vor allem im Hinblick auf die Durchsetzung der eigenen politischen Vorstellungen, einen weiten Raum ein.
Nach der Ablehnung des Verstaatlichungsgesetzes seitens der Sowjets erhielten die Ambitionen des Unterstaatssekretärs einen weiteren Dämpfer, als er nach dem Wahlsieg der ÖVP bei der Nationalratswahl vom 25. November 1945 sein Amt aufgeben musste. Im Verlauf der Regierungsverhandlungen hatte Waldbrunner noch vergeblich versucht, diese Position mit dem Argument der Gefährdung der bisher erreichten personellen Erfolge – und damit der Umsetzung der Verstaatlichung insgesamt – für die SPÖ zu erhalten, wobei er persönliche Motive in Abrede stellte. Im diesbezüglichen Briefwechsel zwischen Waldbrunner und Renner antwortete letzterer, dass Erfolge auf dem „Sozialisierungsgebiet“, womit wieder der vor allem aus der Ersten Republik bekannte Begriff bemüht wurde, angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat und der ablehnenden Haltung der Alliierten – namentlich, so Renner, der USA – auf absehbare Zeit nicht zu erwarten seien. (Dokument 6) ÖVP und SPÖ kamen schließlich überein, das bisherige Staatsamt für Industrie, Handel, Gewerbe und Verkehr zu teilen. Im neu geschaffenen Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung war ein Staatssekretärsposten für die Sozialisten vorgesehen, welcher von Waldbrunner jedoch nur bis zu seinem Amtsantritt als österreichischer Gesandter und bevollmächtigter Minister in Moskau im Frühjahr 1946 besetzt wurde.
Entgegen der pessimistischen Einschätzung Renners, die dieser im genannten Briefwechsel vom Dezember 1945 geäußert hatte, wurden bereits bald Amtsantritt der neuen Regierung Parteiengespräche zur Verstaatlichungsfrage aufgenommen. Strittig war zwischen ÖVP und SPÖ die Frage des Umfangs der Verstaatlichung, also die Anzahl der dafür in Frage kommenden Unternehmen, sowie eine etwaige Gewinnbeteiligung der betroffenen ArbeitnehmerInnen, wie sie die ÖVP forderte. Die SPÖ nannte ihrerseits das gescheitere erste Verstaatlichungsprogramm des Jahres 1945 als Minimalforderung und unterstützte die KPÖ, welche im zuständigen Unterausschuss des Nationalrates nicht vertreten war, ferner in ihrem Bestreben, in die Verhandlungen eingebunden zu werden. (Dokument 8); Vgl. auch Schreiben von KPÖ-Energieminister Altmann an Bundeskanzler Leopold Figl vom 22. Mai 1946, Dokument 10) Im weiteren Verhandlungsverlauf – dem KPÖ-Wunsch nach Einbindung in die Verhandlungen war inzwischen entsprochen worden (vgl. Dokument 11) – kristallisierten sich die Eckpunkte des zu erreichenden Konsenses heraus (vgl. dazu auch Dokument 7): Die ÖVP konnte sich mit ihrer Forderung nach einer verpflichtenden Mitarbeiterbeteiligung von zu verstaatlichenden Betrieben in Form von Werksgenossenschaften durchsetzen. Ziel war es aus ÖVP-Sicht, den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital zu überwinden, indem die Belegschaft an Gewinn und Kapital beteiligt wird. Die SPÖ, welche befürchtete, dass damit die Möglichkeit einer Reprivatisierung „durch die Hintertür“ geschaffen wurde, da Genossenschaftsanteile veräußert werden konnten (Dokument 13), setzte ihrerseits durch, dass Betriebsgenossenschaften nie mehr als die Hälfte des Gesellschaftskapitals besitzen durften. Damit hatte aber Dieter Stiefel zufolge das Modell seinen Reiz für die ÖVP verloren; das Werksgenossenschaftsgesetz sollte weder im verstaatlichten noch im privaten Sektor Anwendung finden. Nachhaltiger waren die Verhandlungserfolge der Volkspartei in Bezug auf den Umfang der Verstaatlichung und die Unternehmensform der betreffenden Unternehmen, welche als Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) organisiert werden sollten. Der SPÖ gelang es immerhin, drei Großbanken in das Verstaatlichungsprogramm aufzunehmen (vgl. Wortmeldung von Hilde Krones, SPÖ, in Dokument 13), doch beklagte Julius Deutsch in der SPÖ-Vorstandssitzung vom 17. Juni 1946, dass die Liste der zu verstaatlichenden Betriebe auch „eine ganze Reihe von faulen Unternehmungen“ enthalte. Dies sei, so Deutsch, keineswegs die Verstaatlichung, die man sich vorgestellt hätte. „Die Verstaatlichung, wie sie jetzt vor uns liegt, ist zwar ein Sieg des Prinzips, wir können aber damit kaum sichtbar eine Veränderung des wirtschaftlichen Systems demonstrieren.“ (Dokument 12) Mit dem 1. Verstaatlichungsgesetz vom 26. Juli 1946, dessen Beschluss einstimmig erfolgte, wurden rund 90 Prozent der Grundstoffindustrie (Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau, Erdöl- sowie Düngemittelindustrie), ferner bedeutende Betriebe der Maschinen-, Fahrzeug- und Elektroindustrie sowie drei Großbanken und damit indirekt auch die in deren Eigentum befindlichen Unternehmen verstaatlicht. Die Funktion des Eigentümervertreters wurde vom Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung unter dem ÖVP-Politiker Peter Krauland wahrgenommen.
Trotz der politischen Einigkeit blieb die Verstaatlichung, wie sie mit dem Gesetz vom 26. Juli 1946 auf den Weg gebracht wurde, nicht unwidersprochen. Einige Ökonomen kritisierten, dass die übernommene Grundstoffindustrie für einen Kleinstaat wie Österreich überdimensioniert sei, und plädierten im Gegenzug für deren Rückbau und eine Konzentration auf die Finalindustrie. Dass sich die Politik über den Rat der Experten hinwegsetzte, bezeichnet Fritz Weber rückblickend als richtige Entscheidung: „In den ersten 15 Jahren nach 1945 konnte der grundstoffzentrierte verstaatlichte Sektor in einen im Wiederaufbau rasch expandierenden nationalen, europäischen und globalen Markt hineinwachsen.“ Als ungleich größeres Hindernis erwiesen sich freilich die alliierten Interessen, welche im Fall der sowjetischen Besatzungsmacht den Interessen der österreichischen Regierung diametral entgegenliefen. Im Gegensatz zu den westlichen Alliierten, welche die Verstaatlichung akzeptierten und das deutsche Eigentum auf Basis des Potsdamer Abkommens an Österreich übergaben, sprachen die Sowjets Österreich das Recht ab, über Reparationsrechte der Sowjetunion zu verfügen. Ebenfalls unter Berufung auf das Potsdamer Abkommen wurde das in ihrer Einflusssphäre befindliche deutsche Eigentum in die neuen Gesellschaften „USIA“ („Verwaltung des sowjetischen Vermögens in Österreich“) bzw., soweit es Unternehmen der Erdölwirtschaft betraf, „SMV“ („Sowjetische Mineralölverwaltung“) eingebracht. Ausgenommen war lediglich die DDSG, die zwar ebenfalls in die Verfügungsgewalt der Sowjets überging, aber neben der USIA als eigenständige Gesellschaft erhalten blieb. Die betroffenen Betriebe konnten erst mit Abschluss des Staatsvertrages 1955 in das Eigentum des österreichischen Staates übernommen werden. USIA wie SMV bildeten einen „Staat im Staate“ (Oliver Wieser) mit einem eigenen, paramilitärisch organisierten Werkschutz und zahlten folgerichtig weder Steuern noch Zölle an Österreich. Die USIA sah sich dadurch in die Lage versetzt, in ihren 200 Verkaufsläden das heimische Preisniveau zum Schaden der gewerblichen Wirtschaft deutlich unterbieten zu können. Die SMV betrieb wiederum ein eigenes Tankstellennetz unter dem Namen „OROP“.
Der Schaffung der SMV waren Bemühungen der Sowjetunion zur Gründung einer gemeinsamen sowjetisch-österreichischen Mineralölgesellschaft namens „Sanafta“ vorangegangen. Der sowjetische Vorschlag sah vor, dass Österreich und die Sowjetunion jeweils 13,5 Millionen Dollar in die neue Gesellschaft einbringen sollten, wobei der sowjetische Anteil zu einem erheblichen Teil (12 Millionen Dollar) aus den unter dem Titel „deutsches Eigentum“ requirierten Ölfeldern in der sowjetischen Besatzungszone bestand. Laut dem Grazer Historiker Walter M. Iber war das Hauptmotiv der Sowjets, mit dem österreichischen Kapital eine Verlängerung der Rentabilitätsdauer gegenüber einer rein sowjetischen Gesellschaft zu erreichen. Als der Vorschlag am 29. August 1945 erstmals im Kabinett erörtert wurde, sprach sich lediglich Staatssekretär Adolf Schärf, SPÖ, dagegen aus, während die anderen Mitglieder der Staatskanzlei, Schärfs SPÖ-Parteifreund Kanzler Renner sowie die Staatssekretäre Figl, ÖVP, und Koplenig, KPÖ, ihre Zustimmung bekundeten. Dies änderte sich jedoch, als die westlichen Alliierten von dem Vorhaben, das den Interessen ihrer Erdölfirmen zuwiderlief, erfuhren und daraufhin drohten, der Regierung Renner die Anerkennung auch in Zukunft zu verweigern. Als einziger Fürsprecher des Projekts verblieb nur mehr Koplenig, wohingegen sich Figl nunmehr der ablehnenden Haltung Schärfs anschloss. Renner versuchte vordergründig, zwischen den Positionen zu vermitteln, machte aber seine Zustimmung von einem Einvernehmen zwischen allen vier Alliierten abhängig. Als sich der SPÖ-Parteivorstand am 13. September Renners Haltung anschloss, war der Plan fürs Erste gescheitert. Die von der Sowjetunion auch als Reaktion auf das Nichtzustandekommen der Sanafta-Gesellschaft gegründete SMV sah sich in den ersten Jahren ihrer Existenz mit den Folgen der umfangreichen Demontagen von Ölfördereinrichtungen konfrontiert, wie sie rund um das Kriegsende 1945 geschehen waren, so dass erst 1950 wieder die Fördermenge der NS-Zeit erreicht werden konnte. Sämtliche Versuche der Sowjets, vor diesem Hintergrund neuerlich in bilaterale Gespräche mit Österreich zu treten, waren jedoch aufgrund der anhaltenden Uneinigkeit auf österreichischer Seite und der unverändert ablehnenden Haltung der Westalliierten, namentlich der USA, zum Scheitern verurteilt.
Auch das im Vergleich zu den Sowjets zweifellos konziliantere Vorgehen der Vereinigten Staaten in der Verstaatlichungsfrage barg einige Fallstricke, weshalb sich der kommunistische Energieminister Karl Altmann bemüßigt sah, Kanzler Figl mittels eines Schreibens auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. (Dokument 14) Soweit sich die zur Verstaatlichung vorgesehenen Betriebe in der US-amerikanischen Zone befanden, sollten selbige lediglich in vorläufige treuhändige Verwaltung der Bundesregierung übernommen werden, ohne dass damit seitens der USA ein Präjudiz in der Frage des deutschen Eigentums geschaffen werden sollte, wie Altmann betonte. Weiters wies der Minister darauf hin, dass die USA den Begriff sehr weit fassten, womit er unausgesprochen die, wie gezeigt wurde, nicht minder weit reichenden sowjetischen Ansprüche zu relativieren suchte. Da gemäß der US-amerikanischen Sichtweise auch die Betriebe des österreichischen Salzmonopols als deutsches Eigentum betrachtet wurden, äußerte Altmann die Befürchtung, dass die Rechtsauffassung der USA sämtliche staatlichen Monopole oder staatliches Vermögen überhaupt betreffen könnten. Als anschauliche Beispiele führte er das Parlament und das Bundeskanzleramt an, welche Gebäude sich freilich im von allen vier Besatzungsmächten im monatlichen Wechsel verwalteten 1. Wiener Gemeindebezirk befanden. Altmann ging nicht so weit, von Figl die Absage der Übergabezeremonie zu verlangen, schlug aber vor, dass die Regierung die Feierlichkeiten dazu nutzen sollte, eine Art von Vorbehalt bezüglich der amerikanischen Position in der Frage des deutschen Eigentums zu äußern. Er begründete dies mit der Tatsache, dass auch die angesprochenen Salinen im Salzkammergut sowie in Hallein übergeben werden sollten.
Ein Schreiben des US-Hochkommissars für Österreich, Mark W. Clark, vom 6. September 1946, welches an Bundeskanzler Figl gerichtet war (Dokument 20), sorgte an diesem und den folgenden Tagen für helle Aufregung in der österreichischen Politik. In Anbetracht der Weigerung der Sowjetunion, die Verstaatlichung des in ihrer Besatzungszone befindlichen deutschen Eigentums anzuerkennen, pochte Clark in dem Brief auf eine Gleichbehandlung aller Besatzungsmächte und forderte von Figl, andernfalls von einer Verstaatlichung aller ganz oder teilweise in US-amerikanischem Eigentum befindlichen Unternehmen abzusehen. Mit dem Schreiben wurde gleichzeitig klargestellt, dass die genannte Forderung nach Gleichberechtigung nicht das deutsche Eigentum als Ganzes betraf, was einem Scheitern des Verstaatlichungsgesetzes gleichgekommen wäre. Genau dies hatten ÖVP und SPÖ zuvor befürchtet und deshalb sogar mit ihrem Rückzug aus der Regierung gedroht, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat deren Rücktritt bedeutet hätte. (Dokument 19) In dieser Situation erschien es den beiden großen Regierungsparteien anscheinend nicht ratsam, auch nur den Anschein eines Zusammenhangs zwischen Reparationen bzw. deren Verhinderung auf der einen und der Verstaatlichung auf der anderen Seite zu erwecken, im Gegenteil wurde dieser sogar in der SPÖ-internen Kommunikation schlichtweg geleugnet. (Dokument 18) Mit dem Inkrafttreten des Verstaatlichungsgesetzes am 17. September 1946 gab die Bundesregierung schließlich eine Erklärung ab, in welcher sie die Absicht bekundete, die Verstaatlichung aller Unternehmen, an denen die „Vereinten Nationen“ Anteile besaßen, bis zur Verabschiedung eines Entschädigungsgesetzes aufzuschieben, wobei anzunehmen ist, dass mit dem Begriff „Vereinte Nationen“ in erster Linie die Westalliierten gemeint waren. (Dokument 21)
Es bot sich an, die Frage des deutschen Eigentums im Rahmen der Verhandlungen zum österreichischen Staatsvertrag zu klären, dessen Abschluss ein Ende der alliierten Besatzung mit sich bringen sollte. Am 8. Oktober 1947 stellte die französische Besatzungsmacht den sogenannten Cherrière-Plan vor, der nach dem stellvertretenden französischen Hochkommissar Paul D. R. Cherrière benannt wurde. Die Sowjetunion sollte demnach die USIA-Betriebe gegen eine noch festzulegende Ablösezahlung – zuletzt waren 150 Millionen US-Dollar, zahlbar in fünf Jahresraten, in Diskussion – an Österreich übergeben und die Erdölwirtschaft ohne eine Berücksichtigung österreichischer Interessen zwischen der Sowjetunion und westlichen Ölfirmen aufgeteilt werden. (vgl. auch Dokumente 23 bis 25) Obwohl Ende 1949 eine Einigung in greifbarer Nähe schien, brachte die Sowjetunion den Plan mit dem Aufstellen immer neuer Forderungen letztlich zu Fall. Der Abschluss des Staatsvertrages sollte erst mehr als fünf Jahre später gelingen.
Das zweite große Verstaatlichungsvorhaben betraf die Elektrizitätswirtschaft und war wie die Verstaatlichung von Großindustrie und -banken grundsätzlich politisch unumstritten. Seine Motivation lag im herrschenden Energieengpass begründet, welcher umfangreiche Investitionen erforderte. Diese waren zwar teils schon in der NS-Zeit getätigt worden, doch harrten bis zum Ende des Krieges sämtliche der betreffenden Kraftwerksprojekte, nicht weniger als 14 an der Zahl, ihrer Fertigstellung. Im Juli 1946 versuchte Minister Altmann, die Verstaatlichung des Elektrizitätssektors voranzutreiben, und richtete diesbezüglich briefliche Urgenzen an die Leitungsgremien von ÖVP, SPÖ und KPÖ. Er schlug vor, vorerst solche Unternehmen und Unternehmensanteile der Energiewirtschaft zu berücksichtigen, deren Verstaatlichung ihm unstrittig erschien, darunter deutsches Eigentum wie die erwähnten Kraftwerksbaustellen und private Anteile an Versorgungsbetrieben. Obwohl damit die in überwiegender Verantwortung von ÖVP-geführten Bundesländern stehenden Landesenergieversorger ausgeklammert waren, ging Julius Raab namens des ÖVP-Nationalratsklubs nicht auf Altmanns „Anregungen“, wie sie dieser nannte, ein, sondern bekundete nur allgemein eine Verhandlungsbereitschaft seitens seiner Partei. Die KPÖ stimmte wiederum sowohl Verhandlungen als auch dem Vorschlag ihres Ministers zu, wohingegen die SPÖ das Schreiben unbeantwortet ließ. Altmann wandte sich daher am 22. Juli 1946 neuerlich per Brief an den SPÖ-Parteivorstand, worin er auch über den Stand seiner Bemühungen informierte. (Dokument 15) Als Indiz dafür, dass das Thema für die SPÖ keine allzu große Priorität besaß, kann die Parteivorstandssitzung vom 29. Juli gesehen werden, in der einzig die Rechtsform und der Besetzung der Aufsichtsratsstellen der bereits drei Tage zuvor verstaatlichten Unternehmen diskutiert wurden. (Dokument 16) Altmann erhielt dennoch die erhoffte Antwort der SPÖ und sprach daher am 2. August 1946 entsprechend dem Wunsch der KPÖ eine formelle Einladung an die Vertreter der drei Regierungs- bzw. Parlamentsparteien aus. (Dokument 17) Im Zuge von Parteienverhandlungen, welche exklusiv von ÖVP und SPÖ unter Ausschluss der KPÖ zwischen 8. und 11. Jänner 1947 in der privaten Grinzinger Villa von Bundespräsident Renner geführt wurden, äußerten die VerhandlungsteilnehmerInnen die Absicht, die Verstaatlichung der E-Wirtschaft ehestmöglich zu beschließen (Dokument 22), was am 26. März 1947 geschehen sollte (2. Verstaatlichungsgesetz). Bis auf wenige Ausnahmen, Kleinstbetriebe sowie industrielle Selbstversorgungseinrichtungen, wurde der gesamte Energiesektor in das Eigentum von Bund, Ländern und größeren Städten übernommen, so dies nicht ohnehin bereits der Fall gewesen war. Als oberste Aufsichtsbehörde, welche die Interessen des Bundes wahren und dessen Anteilsrechte an Landes- und Sondergesellschaften verwalten sollte, wurde die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, kurz Verbundgesellschaft, gegründet.
Die im Gefolge des Gesetzesbeschlusses durchgeführten Verstaatlichungen riefen im Jänner 1950 den Hauptverband der kommunalen Versorgungsunternehmungen auf den Plan, welcher die Herausnahme der von ihm vertretenen Energieversorger aus dem Verstaatlichungsgesetz verlangte (Dokument 32), damit jedoch sowohl beim Leiter der Abteilung für Vermögenssicherung im Finanzministerium, Leo Hintze (Dokument 33), als auch bei den Landesenergieversorgern (Dokument 34) auf Widerstand stieß. Das politische Bekenntnis zur Verstaatlichung der E-Wirtschaft vermochten diese und ähnliche Forderungen nach Gesetzesnovellierungen oder Kompetenzneuordnungen bis zu den Privatisierungen ab Mitte der 1980er-Jahre nicht infragezustellen.
Mit der Neuordnung der politischen Kräfteverhältnisse infolge der Nationalratswahl 1949 stand auch die bisherige Verteilung der Ressorts und Kompetenzen zur Disposition. Der ÖAAB forderte als Arbeitnehmerflügel der ÖVP das Weiterbestehen des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, dies auch im Hinblick auf die im 1. Verstaatlichungsgesetz festgehaltene Schaffung von Werksgenossenschaften. (Dokument 26) Er konnte aber weder die Aufteilung des Ministeriums verhindern, noch ein Wiederaufleben der Werksgenossenschaftsidee herbeiführen. Die Kompetenz für Banken und Vermögen ging auf das Finanzministerium unter dem neuen Minister Eugen Margarétha, ÖVP, diejenige für Verkehr und Verstaatlichte Betriebe auf das neue Ministerium gleichen Namens unter der Führung des Sozialisten Karl Waldbrunner über. Um das Klima zwischen den beiden alten und neuen Koalitionsparteien war es bereits während der Regierungsverhandlungen nicht zum Besten bestellt, wovon die Konflikte rund um die Auflösung des Krauland-Ministeriums zeugen. (Dokumente 27 bis 30) Mit den jeweils im Finanz- sowie im Verstaatlichtenministerium eingerichteten, paritätisch beschickten „Sechserausschüssen“ wurde in weiterer Folge ein eigenes Forum zur Konfliktaustragung und -beilegung geschaffen, welches als direkte Vorgänger der 1957 gegründeten sozialpartnerschaftlichen Paritätischen Kommission für Lohn- und Preisfragen gilt. Das aus ÖVP-Sicht eigenmächtige und selbstherrliche Vorgehen von Minister Waldbrunner, auf welches der ironische Begriff vom „Königreich Waldbrunner“ zurückzuführen ist, bot den Mitgliedern der Sechserausschüsse reichlich Gesprächsstoff. (vgl Dokumente 38 bis 41 sowie 43 bis 48) Die ÖVP bot im Gegenzug in der Person des ehemaligen Ministers Peter Krauland eine ungleich größere Angriffsfläche, da dieser öffentliche Gelder für Parteizwecke veruntreut hatte („Krauland-Skandal“, vgl. Dokumente 36, 37 und 42).
Die Verstaatlichung erwies sich zunächst als veritable Erfolgsgeschichte. Die verstaatlichte Industrie, deren Investitionen von 1946 bis 1953 zu 45 Prozent aus ERP-Mitteln finanziert wurden, entwickelte sich zum Motor des Wiederaufbaus (Fritz Weber). Als ihre vielleicht bedeutendste Innovation gilt das 1949 entwickelte LD-Verfahren zur Stahlerzeugung, welches nach den Standorten der beiden großen Stahlproduzenten VÖEST in Linz und Alpine in Donawitz benannt wurde. Erst mit dem Staatsvertrag 1955 konnte die Verstaatlichung, wie sie in den Jahren 1946 und 1947 auf den Weg gebracht wurde, im Wesentlichen abgeschlossen werden. Die USIA-Betriebe wurden gegen eine Ablösezahlung 150 Millionen US-Dollar an Österreich übertragen, womit auch Schulden in der Höhe von 50 Millionen Schilling übernommen wurden. Für die DDSG war eine Zahlung von zwei Millionen Dollar zu leisten. Nicht-monetärer Art war die Kompensation für die Rückgabe der Erdölfelder, welche in Form von Öllieferungen im Gegenwert von 2,8 Millionen Schilling geschehen sollte. Das unfertige Kraftwerk Ybbs-Persenbeug, welches als einzige der zuvor genannten 14 Kraftwerksbaustellen aus der NS-Zeit in der sowjetischen Besatzungszone lag, war bereits 1953 von der Sowjetunion an Österreich zurückgegeben worden. Ende der 1950er-Jahre waren 5,7 Prozent aller unselbständig Beschäftigten in Österreich im verstaatlichten Sektor tätig, welcher 10,3 Prozent zum Bruttonationalprodukt beitrug.
Mit dem Ende des Wiederaufbaubooms zeigte die verstaatlichte Industrie erste Anzeichen einer Krise, welcher mit Strukturbereinigungsmaßnahmen und einer Ausweitung der Stahlerzeugungskapazitäten begegnet wurde. In organisatorischer Hinsicht bedeutete die Gründung der ÖIG (Österreichische Industrieverwaltungsgesellschaft mbH) unter ÖVP-Bundeskanzler Klaus 1967, welche unter SPÖ-Kanzler Kreisky 1970 in eine Aktiengesellschaft (ÖIAG, Österreichische Industrieverwaltungs-AG) umgewandelt wurde, einen bedeutenden Einschnitt. Beide Gesellschaften standen zu 100 Prozent im Eigentum des Staates und nahmen dessen Anteilsrechte treuhändig wahr. Der beschleunigte weltwirtschaftliche Strukturwandel, im Zuge dessen Stahl und vor allem Kohle als Rohstoffe an Bedeutung verloren, während gleichzeitig der globale Wettbewerb zunahm, erwies sich für die österreichische Wirtschaft und im Besonderen für die verstaatlichte Industrie als große, zunehmend schwerer zu bewältigende Herausforderung. Dazu kamen noch die externen Schocks der Ölkrisen 1973/74 und 1979/80. Die kreditfinanzierten Investitionsprogramme der Regierung Kreisky vermochten die Vollbeschäftigung, welche als ausdrückliches politisches Ziel formuliert wurde, nur zum Teil aufrechtzuerhalten, so dass den verstaatlichten Betrieben aufgetragen wurde, auch betriebswirtschaftlich nicht notwendiges Personal weiter zu beschäftigen („Halten“ der Beschäftigung). Das Management der „Verstaatlichten“ sah sich angesichts steigender Verluste teilweise gezwungen, in immer riskantere Geschäftsbereiche vorzudringen, welche Entwicklung in hochspekulativen Ölgeschäften der VÖEST-Tochter „Intertrading“ gipfelte. Als die aus diesen Geschäften entstandenen hohen Spekulationsverluste 1985 bekannt wurden, kam die bisher schwelende Krise der Verstaatlichten offen zum Ausbruch. Die Politik nahm dies zum Anlass, einen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik vorzunehmen, welcher das Ende der verstaatlichten Industrie einleitete. Lediglich im Elektrizitätssektor als Teil der „Daseinsvorsorge“ konnte bis heute (2020) ein überwiegender Einfluss der öffentlichen Hand beibehalten werden.
Matthias Trinkaus
Literatur
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Fritz Weber, Verstaatlichung und Privatisierung in Österreich 1946–1986, in: Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen 34 (2011) 2, 126–147, URL: https://silo.tips/download/verstaatlichung-und-privatisierung-in-sterreich (abgerufen 15.9.2020).
Oliver Wieser, Die Verstaatlichung in Österreich nach dem 2. Weltkrieg und ihre wirtschaftspolitischen Implikationen bis zur Gegenwart, in: Harald Knoll / Peter Ruggenthaler / Barbara Stelzl-Marx (Hg.), Konflikte und Kriege im 20. Jahrhundert. Aspekte ihrer Folgen (Veröffentlichung des Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung, Sonderband 3), Wien—Graz—Klagenfurt 2002, 417–426.