Mit der Befreiung Österreichs vom NS-Regime stellte sich die Frage nach der künftigen Regierung. Eine entscheidende Rolle kam hierbei der Sowjetunion zu, da deren Truppen unter einem hohen Blutzoll noch vor denen der Westalliierten als erste österreichischen Boden betreten hatten. Die Widerstandsgruppe „O5“, die sich selbst anschickte, die Regierung zu übernehmen, nahm sich ungewollt selbst aus dem Spiel, da sie zuerst mit den Westmächten Kontakt aufgenommen hatte und darüber hinaus von den sich neu formierenden Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ als Konkurrentin angesehen wurde. Der sozialdemokratische Politiker Karl Renner, der bereits zu Beginn der Ersten Republik als Staatskanzler fungiert hatte, botselbst am 4. April 1945 den in seinem Wohnort Gloggnitz in Niederösterreich eingetroffenen Rotarmisten seine Dienste für die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratisch verfassten Staates Österreich an.
Noch in Niederösterreich plante Renner die Bildung einer provisorischen Regierung mit SPÖ-KPÖ Dominanz, modifizierte seine Pläne aber am 19. April mit seiner Übersiedlung in das wenige Tage zuvor befreite Wien. Nunmehr sollte die KPÖ lediglich zwei Minister- bzw. genauer: Staatssekretärsposten erhalten, wie es in der damaligen, an die frühe Erste Republik der Jahre 1918 bis 1920 anknüpfenden Diktion hieß. Unter Einfluss von Adolf Schärf, welcher inzwischen zum provisorischen Parteivorsitzenden der wiedergegründeten SPÖ avanciert war, reduzierte Karl Renner den KPÖ-Einfluss erneut und billigte ihr lediglich einen „Verbindungsmann“ in einem Staatssekretariat zu. Zwischen 20. und 23. April fanden in Wien Parteienverhandlungen zwischen SPÖ, ÖVP und KPÖ statt, in denen man sich auf folgende Machtverteilung einigte: Renner wurde Staatskanzler, als seine Stellvertreter wurden mit Adolf Schärf, Leopold Figl und Johann Koplenig die Spitzen der drei Parteien in die Regierung entsandt. Die ÖVP erhielt weiters vier, die SPÖ drei und die KPÖ zwei Staatssekretariate, ferner wurden zwei formell unabhängige, tatsächlich aber der SPÖ bzw. der ÖVP nahestehende Experten in die Regierung aufgenommen. Über eine Reihe von Unterstaatssekretariaten konnte schließlich eine weitgehende Drittelparität zwischen den Regierungsparteien hergestellt werden. Am 27. April 1945, unmittelbar nach der Proklamation der österreichischen Unabhängigkeit, nahm das neue Kabinett seine Tätigkeit auf.
Die Provisorische Regierung Renner wurde zunächst von den anderen drei alliierten Mächten USA, Großbritannien und Frankreich, welche inzwischen den Westen und Süden Österreichs besetzt hatten, nicht anerkannt. Sie begnügten sich mit der Wiedereinsetzung der Landesregierungen auf ihrem Gebiet. Aber auch in der Sowjetzone war die Regierung insofern beschränkt, als zwar die Verlautbarung der Gesetze nicht verhindert wurde, aber die Regierungsmitglieder gegenüber der Besatzungsmacht rechenschaftspflichtig waren. Zwischen 24. und 26. September 1945 fanden sich auf Einladung Renners und mit Genehmigung der vier alliierten Mächte politische Vertreter aller neun Bundesländer im niederösterreichischen Landhaus in Wien ein, um über die Anerkennung der Provisorischen Regierung seitens der in den Besatzungszonen der Westalliierten gelegenen Bundesländer zu beraten, die eine Voraussetzung für die Anerkennung durch die Westalliierten selbst war. Man einigte sich über eine Umbildung und Erweiterung der Regierung, womit nunmehr eine Repräsentanz aller Bundesländer gewährleistet wurde. Ferner wurde als Termin für die erste Wahl zum Nationalrat seit 15 Jahren der 25. November 1945 festgelegt. In diesem Zusammenhang wurde dem kommunistischen Innenstaatssekretär Franz Honner die Kompetenz für die Durchführung von Wahlen entzogen und einem der neuen ÖVP-Unterstaatssekretäre übertragen. Generell war mit der Regierungsumbildung ein Sinken des KPÖ-Einflusses verbunden. Als Erfolg dieser ersten von insgesamt zwei Länderkonferenzen konnte am 20. Oktober 1945 eine Anerkennung der Regierung auch durch die Westalliierten erreicht werden. Die zweite Länderkonferenz, die vom 9. bis 11. Oktober 1945 stattfand, stand ganz im Zeichen der Vorbereitung der Nationalratswahl. Als zentrale Streitfrage erwies sich, wie groß die Zahl derer sein sollte, die aufgrund ihrer Mitwirkung am NS-Regime, aber auch am „Ständestaat“ der Jahre 1934 bis 1938 von der Wahl ausgeschlossen werden sollten, da davon direkte Implikationen auf das Wahlergebnis erwartet wurden: „Denn einer Milchmädchenrechnung zufolge konnte die Ausschaltung aller im weitesten Sinne ‚rechten‘ Wählergruppen nur den im weitesten Sinne ‚Linken‘ zugute kommen.“ (Manfried Rauchensteiner) Letztlich wurden ehemalige Mitglieder der NSDAP (kurz: „Ehemalige“) von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen.
Der Wahlkampf wurde trotz des vielfach beschworenen Geistes der „Lagerstraße“, der gemeinsamen Erfahrung der KZ-Haft, welche ideologische Gräben zu überwinden half, und trotz der Zusammenarbeit in der Allparteienregierung Renner mit großer Härte geführt. Das Wahltag brachte für die ÖVP einen großen Erfolg: Sie konnte nicht nur im Nationalrat die absolute Mandatsmehrheit erringen, sondern gewann auch sieben der neun parallel zur Nationalratswahl durchgeführten Landtagswahlen. Die SPÖ konnte mit einem Stimmenanteil von 44,6 Prozent immerhin, im Vergleich zur SDAP (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) der Ersten Republik, ihr historisch bestes Ergebnis einfahren und auf Länderebene zur traditionellen Hochburg Wien das Bundesland Kärnten hinzugewinnen. Enttäuschend verlief der Wahlausgang hingegen für die KPÖ, die lediglich knapp den Einzug in den Nationalrat schaffte.
ÖVP und SPÖ nahmen in weiterer Folge Gespräche zur Bildung einer Regierung auf, an deren Ende die KPÖ vor vollendete Tatsachen gestellt wurde: „Der KPOe soll ein Ministerium ohne Portefeuille, allenfalls ein zu schaffendes Ministerium für Elektrifizierung und Energiewirtschaft eingeräumt werden.“ (Dokument 3) Davor war im SPÖ-Parteivorstand über den bisherigen, nach Meinung vieler TeilnehmerInnen für die SPÖ unbefriedigenden Verhandlungsverlauf diskutiert worden. In der Sitzung vom 6. Dezember 1945 verteidigte Noch-Kanzler Renner die Ergebnisse der bisherigen Gespräche mit der ÖVP: Er verwies auf das Wahlergebnis, das aus seiner Sicht nur einen beschränkten Verhandlungsspielraum bot, und betonte die Bedeutung des Bundespräsidentenamtes, welches ihm selbst zufallen sollte. (Dokument 1) Gemäß Protokoll entspann sich daraufhin eine Diskussion, in der vor allem kritisiert wurde, dass das neue Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung der ÖVP zugesprochen wurde. Renner argumentierte daraufhin, dass die SPÖ-Forderungen in Bezug auf Verstaatlichung und Planwirtschaft angesichts der alliierten Besatzung, der ungeklärten Eigentumsverhältnisse vieler Betriebe und der fehlenden Mehrheiten im Nationalrat ohnehin nicht umsetzbar seien, und vertröstete die Kritiker auf das von ihm erwartete baldige Besatzungsende und die folgende Heimkehr der Kriegsgefangenen. Wenn dies erst geschehen sei, würden Neuwahlen beschlossen werden, von denen er sich eine Mehrheit für die SPÖ erwartete. Davon unbeeindruckt bezeichnete ÖGB-Präsident Johann Böhm das Verhandlungsergebnis als „unannehmbar“. Selbst das Erreichte, die Ministerien für Inneres und Verkehr, vermochte ihn und andere Redner nicht zu überzeugen. Das Ernährungsressort, schon bisher SPÖ-geführt, sollte sogar nach dem Willen der Mehrheit „unbedingt“ abgelehnt werden; ferner wurde beschlossen, den Verhandlungen einen Vertreter der Gewerkschaft beizuziehen.
Diese beiden Stolpersteine, also die Streitfrage Ernährungsministerium und der Widerstand der Gewerkschafter, konnten schnell aus dem Weg geräumt werden. Schon am nächsten Tag berichtete Ernährungsstaatssekretär Andreas Korp im SPÖ-Parteivorstand von seinen Gesprächen mit Vertretern der Hilfsorganisation UNRRA, welche ihm versprochen hätten, dass die UNRRA-Lebensmittelhilfe „in den nächsten Monaten“ beginnen würde, weshalb er sich unter der Bedingung, dass die UNRRA-Agenden dem Ernährungsministerium zugewiesen würden, für die Übernahme des Ministeriums durch die Sozialisten aussprach. (Dokument 2) Der Gewerkschafter Karl Mantler berichtete wiederum von Beratungen der SPÖ-GewerkschafterInnen, welche die bisherigen Ergebnisse der Regierungsgespräche mehrheitlich als unzureichend empfunden hätten. Mantler, dem die Rolle des Vertreters der sozialistischen GewerkschafterInnen in den Regierungsverhandlungen überantwortet wurde, benannte als Minimalforderung die Einrichtung eines SPÖ-Staatssekretariats jeweils in den Ministerien für Handel und Wirtschaftsplanung, wofür das Verkehrsministerium zur Disposition gestellt werden sollte. Im Lichte der neuen Entwicklungen wurden drei Anträge gestellt, darunter entschiedenes Eintreten für die Gewerkschaftsforderungen, dies „aber so, daß die große Linie, eine Konzentrationsregierung zu bilden, nicht gefährdet wird“, und Aufgabe der ablehnenden Position betreffend Übernahme des Ernährungsministeriums. Der Unterstaatssekretär im Innenministerium, Oskar Helmer, lehnte die Anträge ab und plädierte dafür abzuwarten. Mit dieser Sitzung hatte der SPÖ-Vorstand seinen Widerstand gegenüber den bisherigen Ergebnissen der Regierungsverhandlungen aufgegeben, ohne Wesentliches erreicht zu haben: Die UNRRA-Vertreter hatten gegenüber Korp lediglich Versprechungen, aber keine fixen Zusagen abgegeben, insbesondere war unklar, ob die Hilfeleistungen noch in den kritischen Wintermonaten einsetzen würden. Von den zwei eingeforderten Staatssekretariaten konnte nur das im Planungsministerium erreicht werden, im Gegenzug verblieb das Verkehrsministerium entsprechend den ersten Verhandlungsergebnissen bei der SPÖ.
Vom künftigen Vizekanzler Adolf Schärf wurden wenig später die außer Streit gestellten Punkte schriftlich fixiert. (vgl. Dokument 3) Aus sozialistischer Sicht war die Restitution von 1934 rechtswidrig entzogenem Parteivermögen von besonderer Bedeutung, dies umso mehr, als im zuständigen Ministerium ja nur ein SPÖ-Staatssekretariat durchgesetzt werden konnte. Weiters bestand Einigkeit in der Frage des Umgangs mit ehemaligen NationalsozialistInnen, hier waren für einige der betroffenen Bevölkerungsgruppen „Lockerungen“ vorgesehen, insbesondere sollten „[e]infache Mitläufer“ nicht mehr der Registrierungspflicht unterliegen, die mit einem Ausschluss vom Wahlrecht verbunden war. In Sachen Verstaatlichung wurde festgehalten, die diesbezüglichen, am Veto der sowjetischen Besatzungsmacht gescheiterten Gesetze vom 29. August und 5. September 1945 weiterhin umsetzen zu wollen. Das Ernährungsressort erhielt, wie von der SPÖ gewünscht, die Zuständigkeit für die UNRRA-Hilfen, musste jedoch neu besetzt werden, da drei bisherigen Regierungsmitgliedern, neben Korp waren dies Julius Raab und Vinzenz Schumy, seitens der Alliierten ein Platz in der neuen Regierung verwehrt wurde. Korp wurde zum Verhängnis, dass er, um seine führende Funktion in den Konsumgenossenschaften weiterhin ausüben zu können, sich als Parteianwärter für die NSDAP angemeldet hatte, wohingegen Raab und Schumy ihre Rolle im Austrofaschismus angekreidet wurde. Das System wechselseitiger Kontrolle unter den Parteien, wie es in der Provisorischen Regierung mittels einer Vielzahl von Unterstaatssekretariaten auf die Spitze getrieben wurde, beschränkte man auf die Ressorts Inneres und Wirtschaftsplanung.
Die angehenden Koalitionäre auf Bundesebene trafen auch eine weitreichende Entscheidung für die Stadt Wien, indem sie bestimmten, dass der Proporz, also die proportionale Vergebung der Ressorts entsprechend dem Wahlergebnis, auch für die Bundeshauptstadt zu gelten hätte. Karl Seitz, der in seiner Zeit als Wiener Bürgermeister mit absoluter sozialdemokratischer Mehrheit allein regiert und die zweitplatzierte Christlichsoziale Partei auf die Oppositionsbänke verwiesen hatte, vertrat noch in der SPÖ-Parteivorstandssitzung vom 6. Dezember 1945 die Auffassung, dass der Proporz in Wien nicht notwendig sei: Im Unterschied zum annähernden „Gleichgewicht der Parteien“ auf Bundesebene sei, wie Seitz ausführte, die SPÖ-Mehrheit im Wiener Gemeinderat „so fest, daß wir allein verwalten könnten und müßten“. (vgl. Dokument 1) Obwohl Seitz formell noch den Parteivorsitz der SPÖ innehatte, konnte er sich mit seiner Haltung nicht durchsetzen. Die ÖVP sollte noch bis 1973 in Wien mitregieren, ohne dass dazu aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat eine Notwendigkeit bestanden hätte.
Karl Renner wurde entsprechend der Übereinkunft zwischen ÖVP und SPÖ am 20. Dezember 1945 von der Bundesversammlung zum ersten Bundespräsidenten der Zweiten Republik gewählt. Noch am selben Tag ernannte er die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Leopold Figl, ÖVP, und Vizekanzler Adolf Schärf, SPÖ. Die Ressorts Finanzen, Planung, Handel, Landwirtschaft und Unterricht standen in Verantwortung der ÖVP, Inneres, Verkehr, Soziales und Ernährung in derjenigen der SPÖ und die Energiewirtschaft in jener der KPÖ. Die Einbeziehung der Kommunisten in die Regierung wurde von ÖVP und SPÖ ausdrücklich als Konzession betrachtet, da entsprechend der Zahl der Regierungsmitglieder der KPÖ bei einer rein mathematisch begründeten proportionalen Vergabe kein Regierungssitz zugestanden wäre. Der kommunistische Energieminister Karl Altmann schied am 20. November 1947 vordergründig im Zusammenhang mit der zweiten Währungsreform, tatsächlich aber, weil diese den Weg zur Teilnahme Österreichs an der ERP-Hilfe der USA („Marshallplan“) frei gemacht hatte, aus der Regierung. Damit begann die Ära der ersten Großen Koalition, welche noch fast 20 Jahre, dies stets unter ÖVP-Führung, andauern sollte.
Mit dem Ausscheiden der KPÖ aus der Regierung stand die SPÖ zunehmend zwischen allen Stühlen. In ihrer neuen Rolle als einzige (parlamentarische) Opposition sprachen die Kommunisten praktisch dasselbe Wählerklientel an und machten der SPÖ vor allem auf Betriebsebene ernsthafte Konkurrenz. Die sozialistischen BetriebsrätInnen traten vor diesem Hintergrund umso vehementer für die Rechte der von ihnen vertretenen ArbeitnehmerInnen ein und setzten gemeinsam mit der Parteilinken, darunter nicht zuletzt der Parteijugend, die der Staats- und Koalitionsräson verpflichteten Spitzen von Partei und Gewerkschaft unter Druck. Ein mit 13. April 1948 datierter „Lagebericht“ „aus französischer Quelle“ – wahrscheinlich, aber nicht zwingend von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der französischen Besatzungsmacht verfasst und in weiterer Folge an Paris übermittelt – informiert nicht nur sehr detailliert über die schwierige Lage, in der sich die SPÖ befand, sondern gibt am Ende angesichts entsprechender Entwicklungen in Deutschland auch der Sorge Ausdruck, dass die Sowjets eine „Blockierung der Demarkationslinien“ vorbereiten könnten. (Dokument 4) Wenn auch Österreich im Gegensatz zu Deutschland eine Teilung erspart bleiben sollte, hatte der sich zuspitzende Kalte Krieg Rückwirkungen auf den schwelenden innerparteilichen Konflikt in der SPÖ. Die Frage, ob der pragmatische Regierungskurs fortgesetzt oder aber unbeirrt von den weltpolitischen Entwicklungen, der Errichtung von kommunistischen Diktaturen in den Nachbarländern Tschechoslowakei und Ungarn, eine Aktionsgemeinschaft mit der KPÖ angestrebt werden sollte, führte schließlich zum offenen Bruch: Ein Teil der Linken rund um den am 30. Oktober 1948 aus der Partei ausgeschlossenen ehemaligen Zentralsekretär Erwin Scharf gründete im März 1949 die „Vereinigung Fortschrittlicher Sozialisten“, die zur Nationalratswahl vom 9. Oktober 1949 gemeinsam mit der KPÖ als „Linksblock“ antreten sollte.
Genau der Vorbereitung dieser Wahl galten Parteienbesprechungen zwischen ÖVP und SPÖ, welche am 11. Jänner 1949 im Büro von Bundeskanzler Figl stattfanden. (Dokument 5) Vizekanzler Schärf vertrat namens der SPÖ die Auffassung, dass wegen der schwierigen budgetären Lage ein längerer Wahlkampf nicht vertretbar sei, und plädierte daher für vorgezogene Wahlen im Frühjahr. Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Bruno Pittermann führte als weiteres Argument ins Treffen, die Kommunisten, die „erfahrungsgemäss lange Zeit zur Einleitung von Aktionen benötigen“, mit Frühjahrswahlen gleichsam überrumpeln zu wollen. Die ÖVP beharrte aber mit Erfolg auf dem regulären Wahltermin im Herbst und begründete dies mit den Staatsvertragsverhandlungen, die, wie ÖVP-Generalsekretär Unterrichtsminister Felix Hurdes ausführte, durch einen Wahlkampf gestört werden würden. Damit waren aber noch nicht alle Hindernisse für die ordnungsgemäße Abhaltung der Wahl aus dem Weg geräumt. Nachdem die Alliierten zwei anderslautende Vorschläge abgelehnt hatten, setzte die Bundesregierung kurzerhand die Grenzen des Wiener Landeswahlkreises mit den formal noch gültigen Grenzen Groß-Wiens gleich und glaubte, damit die Zustimmungspflicht der Alliierten umgehen zu können. Der zuständige sowjetische Vertreter Pokrowskij sah sich durch diese Vorgangsweise brüskiert, zumal Groß-Wien in seinen Worten eine „Hitler-Einrichtung“ darstellte. Das Innenministerium vermochte diese Frage mit dem gebotenen diplomatischen Fingerspitzengefühl wieder auf ihren rein politisch-administrativen Gehalt zurückzuführen, so dass man sich sogar auf einen der ursprünglich abgelehnten Vorschläge einigen konnte. (Dokumente 6 und 7)
Obwohl Pokrowskij beteuert hatte, „daß grundsätzlich kein Besatzungselement dem Willen der österreichischen Regierung, betreffend die Wahlen 1949, Hindernisse bereiten wird“, war die Zustimmung der sowjetischen Besatzungsmacht zum Wahlgesetz noch Ende Mai 1949 ausständig, wie in Parteienbesprechungen zwischen ÖVP und SPÖ moniert wurde. (Dokument 9) Die Koalitionsparteien waren im Rahmen dieser Gespräche übereingekommen, die Wahlen zum Nationalrat gemeinsam mit denen zu den neun Landtagen am 9. Oktober 1949 abzuhalten. Der Wahlkampf sollte nicht vor dem 1. September beginnen und fair geführt werden. Ein Fairnessabkommen war schon zwei Monate zuvor auf Landesebene in Oberösterreich beschlossen worden (Dokument 8) und sollte nunmehr Vorbild für eine bundesweite Regelung sein. Kanzler Figl und Vizekanzler Schärf machten sich darüber hinaus bereits Gedanken um die Zeit nach der Wahl. Figl regte laut Niederschrift an, gewisse „Grundsätze“ schon vorab außer Streit zu stellen. Schärf pflichtete ihm bei und nannte als Beispiele die exklusive Zusammenarbeit der beiden großen Parteien und den Proporz der „Positionen in der Regierung“ entsprechend dem Wahlergebnis.
Damit stand zwar bereits vor der Wahl die künftige Regierungskonstellation fest, die große Unbekannte war jedoch das Wahlverhalten der Hunderttausenden „minderbelasteten“ NSDAP-Mitglieder, die entsprechend der 1947 beschlossenen Novelle zum NS-Verbotsgesetz das aktive Wahlrecht erhalten hatten. Lediglich „belastete“ FunktionsträgerInnen des Naziregimes blieben sowohl von der aktiven als auch der passiven Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen. Parallel dazu geriet die politische Landschaft auch auf der Seite des Parteienangebots in Bewegung: Nachdem der Alliierte Rat seinen Widerstand gegen die Gründung einer „vierten Partei“ aufgegeben hatte, trat neben ÖVP, SPÖ und Linksblock auch der VdU bzw. WdU („Verband“ bzw. „Wahlpartei der Unabhängigen“) zur Wahl an. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um eine Neuformation des deutschnationalen „Dritten Lagers“ der Monarchie und der Ersten Republik, welches im Austrofaschismus und Nationalsozialismus größtenteils in der NSDAP aufgegangen war. Folgerichtig betrachtete der VdU vor allem ehemalige NationalsozialistInnen als Zielgruppe. Für ÖVP und SPÖ galt es unter diesen Bedingungen, eine möglichst starke Position innerhalb der angestrebten Neuauflage der Großen Koalition zu erringen. Während die ÖVP eher danach trachtete, die „Minderbelasteten“ direkt anzusprechen, welches Bemühen in der „Oberweiser Konferenz“ mit ehemaligen hochrangigen Nationalsozialisten vom 27. Mai 1949 gipfelte, war die SPÖ eine der treibenden Kräfte hinter der Zulassung des VdU zur Wahl, da sie sich davon eine Spaltung des bürgerlichen Lagers erhoffte. Spiegelbildlich dazu wurde die Linksabspaltung Ernst Scharfs als Versuch angesehen, der SPÖ zu schaden, worüber der ehemalige Linzer NS-Bürgermeister Franz Langoth seinen SP-Nachfolger Ernst Koref am 23. April 1949 im Rahmen einer vertraulichen Unterredung informierte. (Dokument 10) Am 9. August traf Koref Langoth erneut und äußerte dabei Überlegungen, den bisherigen strikt antifaschistischen Kurs der SPÖ zu ändern, um, wie er es ausdrückte, insbesondere im Westen Österreichs verlorenes politisches Terrain wieder zurückzugewinnen. (Dokument 11)
Die am 9. Oktober 1949 abgehaltene Nationalratswahl brachte schwere Verluste für die beiden Regierungsparteien. Die ÖVP verlor ihre absolute Mehrheit, konnte aber Platz eins vor der SPÖ behaupten. Für die KPÖ zahlte sich das Zusammengehen mit der Gruppe um Erwin Scharf nicht aus, im Gegenteil war der Stimmenanteil des Linksblocks sogar noch geringer als derjenige, den die Kommunisten 1945 allein erhalten hatten. Der VdU errang hingegen aus dem Stand 16 der 165 zu vergebenden Mandate. Vor diesem Hintergrund bekräftigte die SPÖ in ihrem Forderungskatalog vom 25. Oktober ihr Eintreten für den exklusiven großkoalitionären Proporz „unter Ausschaltung dritter Parteien“ und gedachte überdies, diesen auf Länder und größere Gemeinden auszudehnen. (Dokument 12). Wiewohl Bundespräsident Renner in einem Telefonat mit Bundeskanzler Figl (Abschrift siehe Dokument 13) geraten hatte, gegenüber den Forderungen der SPÖ, immerhin Renners eigener Partei, „hart zu bleiben“ – wohl auch eine Reaktion auf Kritik von SPÖ-Chef Schärf an Renners Amtsverständnis als Präsident –, konnten sich die Sozialisten in den Regierungsverhandlungen gegenüber der Volkspartei weitgehend durchsetzen (Entwurf: Dokument 14; Reinschrift: Dokument 15). Insbesondere konnte mit dem neuen Ministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe unter Karl Waldbrunner eines der 1945 noch vergeblich eingeforderten Wirtschaftsressorts als Verhandlungserfolg verbucht werden. Zur Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und -anträgen, aber auch zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten wurden ferner eigene Verbindungsausschüsse eingerichtet, dies jeweils auf Ebene der Parteien selbst, ihrer Regierungsteams sowie der Fraktionen im Parlament. Um in seiner ureigensten Aufgabe, der Gesetzgebung, nicht vollends auf die Funktion eines bloßen Abnickorgans von Parteien-, Regierungs- und auch Sozialpartnerbeschlüssen reduziert zu werden, pochte der Nationalrat, genauer: die Abgeordneten der ÖVP auch namens ihrer SPÖ-KollegInnen, auf eine Einbindung der beiden Klubs. (Dokument 16) Man verlangte, wie die Kammern zu Gesetzesentwürfen der Ministerien Stellung nehmen zu können, und behielt sich in „Einzelfällen“ auch eine Ablehnung bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts im Verbindungsausschuss des Parlaments vor.
Das politische System der noch jungen Zweiten Republik, das zwar den Konsens über den Konflikt stellte, jenen aber „von oben“ an den gemäß Verfassung zuständigen Institutionen vorbei und über die Köpfe der Betroffenen hinweg durchzusetzen versuchte, stieß also zunehmend an seine Grenzen. Hatte sich der Widerspruch 1949 noch an der Wahlurne und im Parlament geäußert, so verlagerte er sich 1950 auf die Ebene der Betriebe und die Straße: Als Reaktion auf das vierte Lohn-Preis-Abkommen der Sozialpartner (vgl. Kapitel 3), welches eine starke Erhöhung der Preise für Grundnahrungsmittel vorsah, erfasste eine Streikbewegung zuerst Oberösterreich, dann Wien. ÖVP und SPÖ stellten die – letztlich erfolglosen – Streiks als Putschversuch der KPÖ dar und prägten damit die Historiographie der folgenden Jahrzehnte. Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode geriet die ÖVP im Zuge von Korruptionsaffären (vgl. Kapitel 8) vermehrt unter Druck. Als 1951 nach Karl Renners Ableben nicht der ÖVP-Kandidat Heinrich Gleißner, sondern sein SPÖ-Kontrahent Theodor Körner vom Volk zum Bundespräsidenten gewählt wurde, trat Felix Hurdes von seiner Funktion als ÖVP-Generalsekretär zurück. Im Jänner 1952 wurde bis auf Kanzler Figl und Außenminister Gruber die gesamte ÖVP-Regierungsmannschaft ausgetauscht und im Juni desselben Jahres mit der Wahl von Julius Raab zum geschäftsführenden Bundesparteiobmann die Entmachtung von Leopold Figl, fürs Erste nur auf Parteiebene, eingeleitet. Im Laufe der nächsten Monate wurde es für die Koalitionäre immer schwieriger, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Hatte man sich in der hochemotionalen Starhemberg-Frage (vgl. Dokument 17), Stichwort Bürgerkrieg 1934 sowie dessen Ursachen und Folgen, noch, wenn auch mit Mühe, einigen können, so zerbrach die Koalition gegen Ende des Jahres schließlich am Budget.
Im Vorfeld der für den 22. Februar 1953 angesetzten vorgezogenen Neuwahl zum Nationalrat wurden seitens der SPÖ konkrete Szenarien durchgespielt, wie sich das Wahlergebnis auf die Regierungsbildung auswirken könnte. Man befürchtete, dass die ÖVP nicht länger zu einer „exklusiven“ Zusammenarbeit bereit sein, sondern vielmehr ultimativ die Forderung nach einer Einbindung des VdU stellen könnte. Für Schärf war diese Gefahr eher theoretischer Natur, für Waldbrunner hingegen – in offenem Widerspruch zu seinem Parteichef – durchaus real und für Helmer ein Grund, die Koalition mit der ÖVP aufzukündigen, obwohl er eine reine Rechtskoalition ÖVP-VdU als „mit dem Todesstoss für die Republik gleichbedeutend“ ansah. (Dokumente 18 bis 20) Das Planspiel „relative SPÖ-Mehrheit“ kam in den Überlegungen zwar vor, die naheliegende Annahme, dass die ÖVP in diesem Fall versucht sein könnte, eher mit dem VdU eine Zweierkoalition einzugehen, als Juniorpartner in einer SPÖ-geführten Regierung zu sein, interessanterweise nicht. Die Wahlarithmetik bewahrte die Sozialisten vor einer derartigen Zwickmühle: Die SPÖ gewann zwar die relative Mehrheit an Stimmen, aber nicht an Mandaten.
Die Befürchtungen der SPÖ sollten sich bewahrheiten: Figl informierte gleich zu Beginn der ersten Verhandlungsrunde, welche am 3. März 1953 stattfand, dass ihn der neue ÖVP-Obmann Raab beauftragt hätte, „sofort“ Vertreter des VdU beizuziehen. (Dokument 22) Die SPÖ lehnte dies kategorisch ab, woraufhin die Gespräche ergebnislos abgebrochen wurden. Zwei Tage später trafen sich Kanzler Figl und Vizekanzler Schärf zu einer Unterredung im Bundeskanzleramt. (Dokument 23) Schärf begründete seine Ablehnung der „Koalition zu dritt“ mit der Befürchtung, die Sowjets konnten diese als „faschistisches oder nazistisches Regime“ ansehen und dies als Vorwand nehmen, Österreich den Staatsvertrag zu verweigern. Tatsächlich waren aber eher innenpolitische Machtgründe maßgebend: Unter der Voraussetzung einer proporzmäßigen Ressortvergabe, wie sie die SPÖ verlangte, stand die ÖVP vor der Wahl, entweder an die SPÖ oder an den „bürgerlichen“ VdU ein Ministerium abzutreten, je nachdem, ob eine Große oder eine Dreierkoalition geschlossen werden würde. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen geriet die ÖVP zunehmend in die Defensive: Am 6. März musste Raab einräumen, dass ein „bindende[r] Vertrag“ zwischen ÖVP und VdU bestünde, „von dem er nicht abgehen könne“. (Dokument 24/A) Teile des Dokuments wurden der SPÖ zugespielt: Die „unterzeichneten Vertreter der ÖVP und der WdU“ bekannten sich darin, „die Freiheit der Einzelpersönlichkeit gegen alle Form des Kollektivismus, zu der sich bei der letzten Wahl die Mehrheit des Volkes eindeutig“ bekannt hätte, sichern und wiederherstellen zu wollen. (Dokument 24/B) Daneben wurde eine „Liquidation der sich aus den NS-Gesetzen ergebenden Probleme“ in Aussicht gestellt. Gegenüber der SPÖ wollten beide Parteien geeint auftreten. Der VdU durfte sich dem Papier zufolge nicht nur einen Sitz in der Regierung, sondern auch den Posten des Dritten Nationalratspräsidenten erhoffen. Der Pakt war selbst innerhalb der ÖVP und dem VdU nicht unumstritten, wie zwei Gesprächsnotizen von SPÖ-Innenminister Helmer zeigen. (Dokumente 27 und 28)
Während sich die Fronten bei den Koalitionsverhandlungen zunehmend verhärteten (Dokumente 30 bis 34), häuften sich die Stimmen für die Fortsetzung der Großen Koalition. Entsprechende Äußerungen waren nicht nur von den Besatzungsmächten, sondern sogar vom päpstlichen Nuntius zu vernehmen, wie der französische Hochkommissär Payart Vizekanzler Schärf unterrichtete. (Dokument 35) Präsident Körner, der bereits am 27. Februar nach einer Unterredung mit Figl, Raab, Schärf und Waldbrunner in einer offiziellen Erklärung seinen Wunsch nach einer Fortsetzung der Großen Koalition zum Ausdruck gebracht hatte, lud am 12. März abermals den Kanzler, diesmal allerdings allein, zu sich in die Präsidentschaftskanzlei und machte nunmehr unmissverständlich klar, dass er „unter den gegebenen Verhältnissen“ einem Vertreter des VdU in der Regierung „niemals“ zustimmen würde (zit. n. Kollman). Inwieweit Figl Raab und die SPÖ darüber in Kenntnis setzte, bleibt unklar: Im Erinnerungsvermerk Schärfs zur Verhandlungsrunde vom 24. März heißt es lediglich, Figl hätte „kurz“ Bericht über seine Aussprache mit dem Bundespräsidenten erstattet. (Dokument 32) Danach wiederholte Raab seinen Standpunkt, dass der Vertrag zwischen ÖVP und VdU die „Ausgangsposition“ sei, woraufhin Schärf nach einem kurzen Wortgefecht die Gespräche beendete.
Da Figl bei den bisherigen Verhandlungen keinerlei Fortschritte erzielt hatte, wurde am 20. März von der ÖVP kurzerhand Raab an seiner Stelle als Bundeskanzler nominiert. (Dokument 36) Dies gab der SPÖ ein weiteres Druckmittel in die Hand, weil Raab erst von Bundespräsident Körner mit der Regierungsbildung beauftragt werden musste. Am nächsten Tag deutete Außenminister Gruber gegenüber Schärf ein Abrücken seiner Partei vom VdU an, der Vizekanzler gab sich jedoch unbeeindruckt: keine Fortsetzung der Verhandlungen, bevor Raab nicht den Regierungsbildungsauftrag vom Bundespräsidenten erhalten hätte. (Dokument 37) Diesen erhielt Raab am 23. März, allerdings ist nicht überliefert, ob dies mit Bedingungen verbunden war. Am 25. März erklärte ÖVP-Verhandler Alfred Maleta gegenüber seinen SPÖ-Widerparts, dass man „schon eine große Konzession gemacht“ hätte, indem „auf die Dreierkoalition“ verzichtet worden sei. (Dokument 39) Gleichwohl war von Seiten der ÖVP noch immer eine Zusammenarbeit mit dem VdU im Parlament angedacht. Körner sprach daraufhin am 26. März ein Machtwort: Er empfinde es als „Mißachtung“ seiner Person, so Körner Raab gegenüber, dass „die Frage der Dreierkoalition intern und öffentlich“ trotz seiner Erklärungen weiter diskutiert worden sei und man „immer noch von einer Kooperation im Parlament“ spreche. Körner drängte auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen, andernfalls würde „die gleichstarke Partei“ „zum Zuge“ kommen, also ein SPÖ-Politiker mit der Regierungsbildung beauftragt werden. (zit. n. Kollman)
Die Drohung Körners zeigte Wirkung: Binnen weniger Tage wurden die Verhandlungen (vgl. Dokumente 40 bis 45) zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht (Dokument 46). Die SPÖ konnte ihre Forderung nach einem weiteren Ministerposten nicht durchsetzen, erhielt jedoch zwei zusätzliche Staatssekretariate sowie den Posten des Rechnungshofpräsidenten. Weiters sollte – um die genaue Formulierung war bis zuletzt gerungen worden – ein koalitionsfreier Raum „besonders vereinbart“ werden, d. h., dass im konkreten Anlassfall ein Einvernehmen zwischen beiden Parteien hergestellt werden musste. In der Nationalratssitzung vom 16. April 1953 hielt Bruno Pittermann anlässlich der Regierungserklärung Julius Raabs eine Rede, welche er zur Abrechnung mit dem VdU, aber auch zur Verteidigung Raabs gegenüber kommunistischen Angriffen wegen dessen Heimwehr-Vergangenheit nutzte. (Dokument 47) Die SPÖ achte, so führte Pittermann später in seiner Rede aus, „auch die demokratische Überzeugung, zu der der einzelne sich erst im [nationalsozialistischen, Anm.] Gefängnis durchgerungen“ hätte, und spannte den Bogen daraufhin zur Amnestie ehemaliger NationalsozialistInnen, welche die Alliierten „endlich“ genehmigen sollten, ehe er sich den einzelnen politischen Sachfragen zuwandte.
Ungeachtet aller politischen Differenzen hatte die Große Koalition bis 1966 Bestand. 1987 und 2007 erlebte sie, nunmehr unter sozialdemokratischer Führung, jeweils eine Neuauflage. Sie sollte sich mit 42 von insgesamt 75 Jahren, die (Stand 2020) seit der Gründung der Zweiten Republik 1945 verstrichen sind, als die prägende Regierungskonstellation der jüngeren österreichischen Vergangenheit erweisen.
Matthias Trinkaus
Literatur
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Wolfgang Mueller, Die sowjetische Besatzung in Österreich 1945–1955 und ihre politische MIssion, Wien 2005.
Wolfgang C. Müller, Parteiensystem: Rahmenbedingungen, Format und Mechanik des Wettbewerbs, in Herbert Dachs et al. (Hg.), Politik in Österreich. Das Handbuch, Wien 2006, 279–304.
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Traude Pietsch, 7. Koalitionsverhandlungen von ÖVP und SPÖ 1945–1953 (unveröffentlichtes Typoskript), 664–683. Scan im Besitz des Verfassers.
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