Die hier versammelten Aktenstücke fallen in einen Abschnitt der Zweiten Republik, in dem die Re/Konstruktion nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschlossen war und schließlich in eine Aufschwungphase überging. 1952 war der Marshall-Plan der US-Regierung ausgelaufen. Am 1. Mai 1953 war auch die Lebensmittel-Rationierung endgültig beendet worden. Am 12. Februar 1953 war der Nationalrat neu gewählt worden: Die SPÖ war stimmenstärkste Partei geworden, aufgrund der Wahlarithmetik blieb die ÖVP aber die mandatsstärkste Partei im Nationalrat. Es wurde wiederum eine Regierung aus ÖVP und SPÖ gebildet, die der Bundespräsident Karl Renner am 1. April 1953 ernannte, Julius Raab wurde anstatt Leopold Figl für die ÖVP Bundeskanzler. Adolf Schärf bekleidete für die SPÖ die Funktion des Vizekanzlers, Minister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe war Karl Waldbrunner (SPÖ), jener für Handel und Wiederaufbau ab 28. April 1953 Udo Illig (ÖVP). Reinhard Kamitz (ÖVP) war Finanzminister, Karl Maisel und ab 1956 Anton Proksch (beide SPÖ) waren Minister für Soziale Verwaltung.
Der Ökonom und Wirtschaftshistoriker Günther Tichy nennt Steuersenkungen (1954, 1955), indirekte Investitionsförderung (1955), Beginn des Autobahnbaus und die Ausgabe von Volksaktien (1956) als für die Einleitung der Aufschwungphase von 1953 bis 1963 wichtig. Bedeutsam seien auch eine weitere Steuerabsenkung 1958, die Schillingkonvertibilität 1959 und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs (1962) gewesen. Die hier zur Verfügung gestellten Dokumente aus den Parteiarchiven lassen andere Schwerpunkte erkennen: Bis 1955, also dem Zeitpunkt des Staatsvertragsabschlusses, waren das die Arbeitslosigkeit bzw. die Suche nach den Schuldtragenden sowie Einzelfragen aus dem Bereich der Pensions- bzw. Rentenversicherung (Dokument 1): die Ausdehnung der Versicherung auf die in der Landwirtschaft Beschäftigten, die so genannte "Entnivellierung" der Angestelltenrenten und die 13. Monatsrente: Bisher waren Renten an Kaufkraftveränderungen angepasst worden, indem feste Zuschüsse zu Rentenbestandteilen wurden, die in gleichem Ausmaß allen Rentenbezieher_innen gewährt wurden. Das führte zu einer Reduktion der Unterschiede der Rentenhöhen. Dem sollte durch die Abschaffung der Ernährungszulage sowie die Anhebung der Renten im Rentenbemessungsgesetz von 1954 entgegengewirkt werden. Gleichzeitig wurde im Übrigen auch die 13. Monatsrente für die Angestellten eingeführt, es kam also in dieser Periode zu einem Ausbau der Versicherungsleistungen.
Hintergrund für die hohe Arbeitslosigkeit (1953 betrug sie fast 9%) war das mit den Namen von Bundeskanzler Julius Raab und Finanzminister Reinhard Kamitz verbundene Konzept der "sozialen Marktwirtschaft" mit — nach dem stark dirigistisch geprägten ersten Aufbaujahren — stärker wirtschaftsliberalen Zügen, von dem Hannes Androsch in seinem Abriss zur Gesellschafts- und Wirtschaftsgeschichte der Zweiten Republik allerdings meint, dieser Kurs sei eng mit Karl Waldbrunner auf Seiten der SPÖ abgestimmt gewesen. Die relativ hohe Nachkriegsinflation (1948 bis 1951 waren die Preise immerhin um 140% gestiegen) konnte über eine Restriktion der Kredite und die Einschränkung der Staatsausgaben zwar gesenkt und damit die Währung stabilisiert werden. Ergebnis davon war allerdings eine für die Zeitgenoss_innen beunruhigend hohe Zahl von Arbeitslosen. Diese erste Wirtschaftskrise der Aufbaugesellschaft wurde aber gleichsam von "außen" gelöst: Der internationale Boom in Folge des Korea-Krieges ließ auch die österreichische Arbeitslosenrate auf politisch akzeptable Werte sinken, die das Fundament für die "Vollbeschäftigung" der 1960er Jahre und die damit einhergehende gesellschaftliche Stabilisierung waren.
Neben wirtschafts- und sozialpolitischen Details lassen sich aus den hier präsentierten Dokumenten vor allem Rückschlüsse auf die Prozeduren innerhalb der großen Koalition, auf die politischen Mentalitäten, die sich darin ausdrückten, sowie auf den momentanen Status der Koalition ziehen. Und dieser scheint im Frühjahr 1954 eher schwierig gewesen zu sein: Die Vertreter der beiden Regierungsparteien werfen einander unfaire politische Propaganda vor. Hitzige Wortwechsel enden in ehrlichen oder polemischen Junktimierungs- und Abtauschversuchen: Raab kreidet die Vorfinanzierung der („roten") Bahnhofsbauten an, Waldbrunner beschwert sich im Gegenzug über die staatliche Unterstützung der („schwarzen") Landwirtschaft (Dokument 1).
In den Dokumenten ist ein Thema allgegenwärtig, das sich durch den gesamten Zeitraum zieht und für das Funktionieren der Koalition von großer Bedeutung war: Personalfragen, d. h. die Besetzung von Posten und Ämtern in der verstaatlichten Industrie, in den Monopolbetrieben, den Bundesbahnen und bei Banken, also allen Organisationen im Einflussbereich der Koalition, haben überragende Bedeutung. Viele Sachfragen, die zwischen den Koalitionsparteien strittig waren, wurden entlang von "Organbestellungen" (Dokument 4, Dokument 5 und Dokument 37) diskutiert. Eifrig waren beide Parteien darauf bedacht, ihre Einflusssphären über die Besetzung von Spitzenfunktionen zu definieren. Und so umstritten die Besetzung einzelner Positionen gewesen sein mag, über das Procedere bestand unhinterfragter Konsens. Dem widerspricht nicht, dass sich die SPÖ bei den Banken benachteiligt fühlte, die ÖVP hingegen bei den Bundesbahnen.
Ein typisches Resultat dieser "Aufteilung" vieler Bereiche des Staates zwischen den Koalitionsparteien sind die "Paritätischen Ausschüsse" oder "Sechserausschüsse", von denen jeweils einer im Finanzministerium und im Ministerium für verstaatlichte Industrie existierte: Nach den Stimmen- und Mandatsgewinnen der SPÖ im Jahr 1949 hatte diese ein "Wirtschaftsministerium" gefordert. Die Verhandler einigten sich daraufhin, das bisherige Ministerium für Vermögensplanung und Vermögenssicherung aufzulösen und dessen Agenden zwischen dem bisherigen Verkehrsministerium, dem die verstaatlichte Industrie zugeschlagen wurde, und dem Finanzministerium, das das sogenannte "Deutsche Eigentum" verwalten sollte, aufzuteilen. Die Koordination der staatlichen "Vermögensteile" bzw. der Bestellung von Verwaltern und anderen leitenden Positionen sollte in den beiden "Sechserausschüssen" im Bundesministerium für Verkehr und im Bundesministerium für Finanzen erfolgen (Dokument 12). Aufgelassen wurden die "Sechserausschüsse" wiederum nach einer innerkoalitionären Kräfteverschiebung durch Nationalratswahlen: Nachdem die ÖVP in den Wahlen vom 13. Mai 1956 Stimmen und Mandate gewonnen hatte, gingen die Agenden der verstaatlichten Betriebe mit Ausnahme der Elektro-Industrie an die gesamte Bundesregierung über.
In den zähen Verhandlungen um die Bestellung von leitenden Positionen sprachen die Teilnehmer offen aus, dass es um die Absicherung der Einflussbereiche der beiden Koalitionsparteien ginge. Nationalrat Alfred Maleta, der die ÖVP-Fraktion im "Sechserausschuss" im Ministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe leitete, betonte in einem Abschlussbericht aus dem Jahr 1956, dass "an diesen, gerade wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung so wichtigen Stellen [in der Grundstoffindustrie] auch gesinnungsgemäss verlässliche Persönlichkeiten stehen müssen"(Dokument 21, S. 6). Es wundert daher nicht, dass Vorstandsbesetzungen bei der Alpine Donawitz in Aussprachen von Spitzenpolitikern wie Bundeskanzler und Ministern Thema waren. (Dokument 23, S. 2) Ernst Hanisch bezeichnet die Mitte der fünfziger Jahre als jene Phase, in der sich ein "neofeudaler Parteienproporz" auf allen Ebenen durchsetzte. Die Reservate der großen Parteien wurden abgesichert, auch gegen die überraschenden und für die Regierungspolitiker bedrohlichen Einbrüche des VdU. Der Staat geriet so fest in die Hände der (Groß-)Parteien, der Opposition (KPÖ und VdU) wurde ein nur geringer Spielraum zugemessen, der auch dadurch begrenzt war, dass "richtige" Parteizugehörigkeit für eine erfolgreiche Karriere in den durch den Proporz aufgeteilten Bereichen Voraussetzung war. Allerdings hatte diese Form der Konfliktregelung und des Interessenabgleichs für die von Bürgerkrieg und Nationalsozialismus traumatisierte Gesellschaft eine stabilisierende, Konflikte kanalisierende Funktion.
Eine deutliche Zäsur in der politischen Geschichte der Zweiten Republik stellt zweifelsohne der Abschluss des Staatsvertrages, das damit einhergehende Ende der Besatzung und der (wirtschaftlichen) Aufbauphase dar. Die bevorstehende "Normalisierung" in Gestalt des Abbaus staatlicher Lenkung verunsicherte die politischen Eliten des Landes, soweit aus den hier gesammelten Dokumenten zu schließen ist. Wie zögernd Teile der österreichischen Eliten einer Liberalisierung gegenüberstanden, wird auch aus einem Schreiben des Generaldirektors der Österreichischen Nationalbank Franz Stöger-Marenpach deutlich, das dieser am 26. März 1956 an Bundeskanzler Raab, Vizekanzler Schärf und Finanzminister Kamitz richtete und dem ein Bericht über die Devisenbilanz des Jahres 1955 beilag (Dokument 18). In diesem Bericht warnte das Direktorium der Nationalbank eindringlich vor einer von der OEEC empfohlenen weiteren Liberalisierung im Kapitalverkehr. Tatsächlich kamen die österreichischen Politiker den OEEC-Richtlinien nur zögernd nach. Die Liberalisierung im Kapitalverkehr fand erst wesentlich später statt: 1959 wurde der österreichische Schilling konvertibel, der Kapitalverkehr wurde erst 1962 liberalisiert.
Mit dem Abschluss des Staatsvertrages war auch die Rückgabe der beschlagnahmten und in der USIA zusammengefassten Betriebe verbunden. Ende Mai begannen hektische Verhandlungen. Im Zentrum der Aufregung stand Karl Waldbrunner und das von ihm geleitete Ministerium. Waldbrunner suchte das Gespräch mit Spitzenpolitikern der ÖVP wie Maleta (Dokument 9) und Kamitz (Dokument 10). Beide Politiker verwiesen darauf, dass es aus ÖVP-Sicht unmöglich sei, alle ehemaligen USIA-Betriebe dem Verstaatlichtenministerium zur Verwaltung zu übergeben. Eine mögliche Lösung wäre, die Betriebe, die im Verstaatlichungsgesetz zusammengefasst seien, der Verwaltung des Verstaatlichtenministeriums, die übrigen aber dem Finanzministerium zu unterstellen. Tatsächlich verweist das auf eine Festschreibung, die die Vertreter der ÖVP im Verstaatlichungsgesetz von 1946 durchgesetzt hatten, nämlich auf eine taxative Aufzählung der betroffenen Betriebe. Demnach fielen von den nicht ganz 400 USIA-Betrieben nur 18 unter das Verstaatlichungsgesetz. Das führte 1955 dazu, dass 15 Betriebe in den Kompetenzbereich des Verstaatlichtenministeriums kamen und 319 dem Finanzministerium unterstellt wurden. Allerdings wurde aus demselben Grund die ehemalige sowjetische Mineralölverwaltung dem Ministerium für Verstaatlichung und Vermögensplanung zugeschlagen, obwohl Finanzminister Kamitz mit dem Kompetenzzuwachs Waldbrunners nicht einverstanden war (Dokument 10).
Unsicherheit bestand aber nicht nur in Bezug auf die innenpolitische Verfahrensweise bei der Re-Integration der ehemaligen USIA-Betriebe, sondern auch hinsichtlich der Details ihrer Übergabe und die genaue Höhe der Ablösezahlungen, die Österreich zu leisten haben würde. Die sowjetischen Unterhändler gingen restriktiv mit Informationen über die USIA-Betriebe, ihre finanzielle Lage und ihren Zustand um. Die Österreicher versuchten, möglichst viel Informationen zu bekommen und die zu leistenden Zahlungen zu beschränken (Dokumente 13, 31, 43). Dokument 43 markiert den Schlusspunkt dieser Verhandlungen: "Das Ende der Ablöselieferungen. Ein Rückblick auf die Durchführung des Waren- und des Erdölabkommens und deren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft", datiert mit dem 19. Februar 1964.
Wie das (Dokument 20) zeigt, wurden die Friktionen zwischen den beiden Regierungsparteien nach der Wahl des Jahres 1956 nicht weniger: Streitpunkte waren neben dem Österreichischen Rundfunk die Organisation des Sparkassensektors und die Kompetenzverteilung um die Verstaatlichte Industrie. Anfang der 1960er Jahre, in der übernächsten Legislaturperiode, wurde schließlich in der Sektion IV des Bundeskanzleramtes ein "Sozialbeirat" installiert (Dokumente 30, 32, 33). Er sollte mit Vertretern beider Parteien beschickt werden und Reformmöglichkeiten in den Arbeitsbeziehungen in der Verstaatlichten Industrie (z. B. die Einführung einer jährlichen "Sozialdividende", einer Art Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer_innen oder Schritte zur Vereinheitlichung der Stellung von Arbeiter_innen und Angestellten) entwickeln, was ebenfalls heftige Auseinandersetzungen provozierte. Insgesamt wird aus den publizieren Dokumenten deutlich, wie verschieden die Vorstellungen der Regierungsparteien in Bezug auf die adäquate volkswirtschaftliche Rolle der Verstaatlichten Industrie waren (Dokument 39 und Dokument 42). Regelungen über die Verstaatlichte Industrie wurden also zu keinem Zeitpunkt vorwiegend nach volks- oder betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen oder auch nur argumentiert. Zwischen 1947 und 1963 wurden die entsprechenden Kompetenzen insgesamt fünfmal verändert und je nach dem Kräfteverhältnis innerhalb der Koalition zwischen "roten" und "schwarzen" Einflussbereichen hin und her geschoben. Deutliche Folgewirkungen hatte der Abschluss des Staatsvertrages auf die Legitimationsgrundlage der großen Koalition, und zwar was die Funktionär_innen beider großen Parteien betrifft. Während Julius Raab von der Bundesparteileitung der ÖVP zu Neuwahlen gedrängt wurde, sah sich Bruno Pittermann als Parteivorsitzender der SPÖ veranlasst, über die mit dem Staatsvertrag in Zusammenhang stehenden Veränderung in der österreichischen Politik zu reflektieren (Dokument 15). Wesentliche Punkte waren dabei die künftige Lohnpolitik des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Konsumenten- und Preispolitik sowie der Wandel der SPÖ von der Oppositionspartei der Ersten Republik zur Regierungspartei in der Zweiten.
Die Funktionsweise der Regierungskoalition zwischen ÖVP und SPÖ änderte sich nach Abschluss des Staatsvertrages nicht grundlegend. Nachdem die ÖVP aus den Wahlen des Jahres 1956 auch als stimmenstärkste Partei hervorgegangen war, erreichte die SPÖ im Mai 1959 wieder die Stimmenmehrheit, ohne allerdings auch die Mehrheit der Mandate zu erreichen. Bruno Pittermann war seit 1957 Parteivorsitzender der SPÖ und ab Juli 1959 Vizekanzler in der von Julius Raab geführten Regierung. Karl Waldbrunner stand nun dem Ministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vor. Weiterhin dominierten Auseinandersetzungen um die Ressortabgrenzungen und die Verschiebung verschiedener Agenden (Dokument 23) oder Verteilungsfragen in Bezug auf das Budget (Dokument 27). Konflikte um Sachfragen wurden meist als Personalfragen und als Auseinandersetzung um Einflussbereiche geführt, inhaltliche Differenzen hinsichtlich der Währungspolitik, der Ausgeglichenheit des Bundesbudgets sowie die Regelung der Pensionen sind weniger stark konturiert, wie (Dokument 35) zeigt. Einigkeit herrschte zwischen den beiden Parteien bis in die erste Hälfte der 1960er Jahre hinsichtlich der Prämisse, dass ein ausgeglichenes Budget eine wesentliche Voraussetzung für die Sozialpolitik sein sollte (Dokument 28, 35 und 37). Konsens wurde auch rasch hergestellt, als es um die Rentenansprüche von NS-Vertriebenen ging, die von den USA, Großbritannien und Frankreich als Signatarstaaten des Staatsvertrages eingefordert wurden: Die Bundesregierung lehnte ab (Dokument 36, S. 3).
Eine Gruppe von Papieren, die aus den Jahren 1964 bis 1966 stammen, thematisiert die Position Österreichs innerhalb der europäischen Staaten im Prozess der europäischen Integration (Dokumente 44, 45 und 46). Die wirtschaftliche und gesellschaftliche "Westintegration" Österreichs hatte sich schon bald nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs abgezeichnet und war durch den Marshall-Plan weiter festgeschrieben worden. Bereits 1948 war Österreich Mitglied der Organization for European Cooperation (OEEC) geworden. Aus neutralitätspolitischen Gründen war ein Beitritt zur 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) nicht möglich, stattdessen wurde Österreich 1960 Gründungsmitglied der European Freetrade Association (EFTA). Gleichzeitig wurden gute wirtschaftliche Kontakte zum sowjetisch dominierten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) gepflegt (Dokument 45). 1961 stellte Österreich gemeinsam mit anderen Neutralen einen Antrag auf ein Assoziationsabkommen mit der EWG, der das Misstrauen der Sowjetunion erweckte (Dokument 44). Erst 1972, in der Zeit der SPÖ-Alleinregierung, konnte ein Freihandelsabkommen mit der EWG realisiert werden.
Maria Mesner
Literatur
Hannes Androsch, Wirtschaft und Gesellschaft. Österreich 1945–2005, Innsbruck–Wien–Bozen 2005.
Michael Gehler, Europa. Ideen, Institutionen, Vereinigung, Zusammenhalt, Reinbek 2018.
Ernst Hanisch, Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert, Wien 1994.
Oliver Rathkolb, Die paradoxe Republik. Österreich 1945 bis 2005, Wien 2005.
Ludwig Reichhold, Geschichte der ÖVP, Graz—Wien—Köln 1975.
Robert Stöger, Die verstaatlichte Industrie in der Zweiten Republik, in: Hannes Androsch / Anton Pelinka / Manfred Zollinger (Hg.), Karl Waldbrunner. Pragmatischer Visionär für Österreich, Wien 2006, 237–258.
Emmerich Tálos, Staatliche Sozialpolitik in Österreich. Rekonstruktion und Analyse, Wien 1981.
Emmerich Tàlos, Vom Siegeszug zum Rückzug. Sozialstaat Österreich 1945–2005, Innsbruck—Wien—Bozen 2005.
Günther Tichy, Wirtschaft und Wirtschaftspolitik, in: Wolfgang Mantl (Hg.), Politik in Österreich. Die Zweite Republik: Bestand und Wandel, Wien—Köln—Graz 1992, 707–722.
Fritz Weber, Wiederaufbau zwischen Ost und West, in: Reinhard Sieder / Heinz Steinert / Emmerich Tálos (Hg.), Österreich 1945–1995. Gesellschaft Politik Kultur, Wien 1995, 68–79.
Manfred Zollinger, Karl Waldbrunner — Schnittstellen eines Lebens zwischen Industrie und Politik, in: Hannes Androsch / Anton Pelinka / Manfred Zollinger (Hg.), Karl Waldbrunner. Pragmatischer Visionär für Österreich, Wien 2006, 15–141.