Die Dokumentenauswahl spiegelt im Großen und Ganzen die wesentlichen Themen wider, die in den Jahren der großen Koalition aus ÖVP und SPÖ zwischen 1953 und 1966 dominierten: der Abschluss des Staatsvertrags und die Etablierung Österreichs als neutraler Staat, die Internationalisierung des Südtirol-Konflikts und die Gründung der EFTA (European Free Trade Association). Manche außenpolitisch relevante Ereignisse finden in den hier veröffentlichten Quellen keine Erwähnung, wie etwa das vielbeachtete Gipfeltreffen zwischen US-Präsident John F. Kennedy und dem sowjetischen Staats- und Parteichef Nikita Chruschtschow im Juni 1961 in Wien. Das liegt darin begründet, dass Themen, über die weitgehend Einigkeit zwischen den Koalitionspartnern bestand, kaum Niederschlag in den internen Papieren fanden.
Bei den Nationalratswahlen 1953 wurde die SPÖ zwar stimmenstärkste Partei, aufgrund der Wahlarithmetik blieb die ÖVP unter Bundeskanzler Leopold Figl jedoch weiterhin mandatsstärkste Kraft und damit federführend bei den Koalitionsverhandlungen. Nach langwierigen Verhandlungen und ÖVP-interner Kritik an seiner zu großen Kompromissbereitschaft gegenüber der SPÖ wurde Figl als Bundeskanzler von Julius Raab abgelöst und zum Außenminister ernannt. Als Staatssekretär wurde ihm Bruno Kreisky (SPÖ) beigestellt.
In einem internen Exposé sah Kreisky in Fragen der Außenpolitik 1953, zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen, grundsätzlich keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen ÖVP und SPÖ (Dokument 1). Allerdings seien einer eigenständigen österreichischen Aktivität „auf diesem Gebiet aber auch enge Grenzen gezogen“. Kreisky kritisierte die unkoordinierte Behandlung von verschiedenen Materien durch die einzelnen Ministerien. Als Beispiel nannte er die Vertretungen bei der OEEC (Organisation for European Economic Cooperation), die bisher nur durch das Auswärtige Amt wahrgenommen wurden, obwohl es um die Verteilung der Marshallplan-Gelder in der österreichischen Wirtschaft ging.
In den ersten beiden Jahren der Regierung Raab I bestand zwischen den Koalitionsparteien Konsens darüber, dass die Wiedererlangung der vollen Souveränität Österreichs nur durch den völligen Abzug der alliierten Besatzungstruppen zu erreichen sei. Diese gemeinsame Haltung zeigte sich deutlich auf der Berliner Konferenz von 1954, auf der Verhandlungen zur Frage des österreichischen Staatsvertrags stattfanden. (Dokument 2). Die westlichen Alliierten akzeptierten im Verlauf der Verhandlungen den Wunsch der Sowjetunion, in einem Zusatzartikel zum zukünftigen Staatsvertrag einen Verzicht Österreichs auf die Teilnahme an Militärbündnissen sowie der Errichtung ausländischer Stützpunkte festzuhalten. Die Sowjetunion kam Österreich insoweit entgegen, als sie die Abgeltung ehemals deutscher Vermögenswerte in Warenform zuließ. Sie bestand allerdings auf einer Truppenpräsenz der vier Siegermächte auch nach Vertragsratifizierung. Diese Truppen sollten keinerlei Besatzungsfunktion haben und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Landes einmischen. Die genaue Rechtslage sollte in einem noch zwischen Österreich und den vier Mächten zu verhandelnden Sonderabkommen festgelegt werden. Die Truppenpräsenz sollte erst mit dem Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland enden, weil so aus sowjetischer Sicht ein neuerlicher Anschluss Österreichs an Deutschland verhindert werden sollte. Österreich und die drei Westalliierten lehnten diesen Vorstoß übereinstimmend ab (Document 2, S.12f.). Die sowjetische Forderung markierte nicht nur inhaltlich, sondern auch atmosphärisch einen Wendepunkt in den Verhandlungen. Der anfängliche Optimismus wich einem „ausgesprochen frostige[n] Hauch“, so Figl (Dokument 2, S. 18). In der Annahme, dass ein Staatsvertrag in weite Ferne gerückt wäre, verließ die österreichische Delegation enttäuscht Berlin. Der Außenminister berichtete am 24. Februar 1954 über das Scheitern der Konferenz im Nationalrat, gewann der Konferenz jedoch auch einige „positive Seiten“ ab: Die österreichische Frage sei wieder „in den Mittelpunkt des Weltinteresses gerückt“ (Dokument 2, S. 22). Die beiden Begleitschreiben in Dokument 2 zeugen von einer gewissen Rivalität zwischen dem Außenminister und seinem Staatsekretär. Nach außen hin zogen Figl und Kreisky aber stets am selben Strang, was sich bei den kommenden Staatsvertragsverhandlungen als wesentlicher Schlüssel zum Erfolg erweisen sollte.
Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO am 9. Mai 1955 und der dadurch zum Ausdruck kommenden Verfestigung der Teilung Deutschlands befürchtete man in Moskau eine geschlossene Front des westlichen Bündnisses von der Ostsee bis zur Adria, die Unterbrechung dieser Linie war für die UdSSR von strategischer Bedeutung. Dies und die Beendigung der Machtkämpfe innerhalb der Sowjetführung durch Nikita Chruschtschow führten zu einem Umdenken in der Österreichfrage. Im österreichischen Außenministerium blieb der Wandel in der UdSSR nicht unbemerkt. Um der Sowjetunion bei weiteren Verhandlungen entgegenzukommen, wurde in einem Grundsatzprogramm unter anderem festgehalten, dass Österreich „keinen Militärbündnissen beitreten und keine fremden militärische Stützpunkte auf seinem Gebiet zulassen“ würde (Dokument 3). Der österreichische Botschafter in Moskau, Norbert Bischoff, lotete im Auftrag der Bundesregierung die Folgewirkungen auf die sowjetische Haltung zur Staatsvertragsfrage aus (Dokument 4). Am 24. März 1955 erhielt die österreichische Bundesregierung eine Einladung zu einem Staatsbesuch in Moskau. Bundeskanzler Raab berief eilig die österreichischen Botschafter der Alliierten ins Bundeskanzleramt (Dokument 5). Aufgrund der enttäuschenden Ergebnisse der Berliner Konferenz waren die Erwartungen der österreichischen Regierung gering, dennoch wurde beschlossen, mit einer großen Delegation nach Moskau zu reisen, um im Falle echter Zugeständnisse der Sowjets vor Ort Entscheidungen treffen zu können. Die tagebuchartigen Aufzeichnungen des Vizekanzlers Adolf Schärf (Dokument 6) beschreiben die Überraschung der österreichischen Delegation über den pompösen Empfang bei ihrer Ankunft am 11. April 1955 am Moskauer Flughafen. In den intensiven Verhandlungen stellte Molotow zuerst die sowjetische Position bezüglich des österreichischen Staatsvertrages vor. Die Unabhängigkeit Österreichs von der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Alliierten sowie die Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz waren hierbei die Hauptpunkte. Die Festlegung der Neutralität sollte zudem nicht Teil des Staatsvertrages werden, sondern durch eine eigene, freiwillige Deklaration der österreichischen Bundesregierung erfolgen. Im Gegenzug würde die Sowjetunion sämtliche Besatzungstruppen aus Österreich abziehen und den Staatsvertrag unterzeichnen. Bundeskanzler Raab stimmte dem zu und forderte im Gegenzug Garantien der vier Siegermächte für ein unabhängiges Österreich. Er wollte außerdem sicherstellen, dass die Besatzungstruppen spätestens bis zum Ende des Jahres abgezogen würden (Dokument 7). Relativ schnell einigte man sich im „Moskauer Memorandum“ in allen offenen Punkten, vor allem in Bezug auf den Umgang mit dem ehemaligen deutschen Eigentum. Der Staatsvertrag, der Österreich in die volle Souveränität entließ, wurde am 15. Mai 1955 von den vier Großmächten feierlich im Schloss Belvedere unterzeichnet. Im Herbst desselben Jahres verabschiedete der Nationalrat das Neutralitätsgesetz.
Durch die Beitritte zu den Vereinten Nationen am 14. Dezember 1955 und zum Europarat am 16. April 1956 integrierte sich Österreich schon kurz danach in die internationale Staatengemeinschaft. Der ungarische Volksaufstand vom Oktober 1956 stellte die Neutralität Österreichs auf eine harte Probe. Die Bevölkerung an der Grenze zu Ungarn und Jugoslawien befürchtete einen neuerlichen Einmarsch der Sowjets in Ostösterreich. Das Bundesheer wurde an die Grenze entsandt, um die territoriale Integrität zu gewährleisten. Der steirische Landeshauptmann Josef Krainer (ÖVP) berichtete im November 1956 Bundeskanzler Raab über die Unruhe in der Bevölkerung angesichts des Aufmarschs jugoslawischer Divisionen an der Grenze sowie über rege Aktivitäten ausländischer Dienste und kommunistischer Agenten in den Flüchtlingslagern (Dokument 8).
Nach Abschluss des Staatsvertrags rückte die seit 1918 ungelöste Südtirolfrage in den Mittelpunkt der österreichischen Außenpolitik. Das Pariser Abkommen von 1946 sollte die kulturelle Eigenart der deutschsprachigen Bevölkerung in Südtirol schützen, wurde aber von Italien nicht erfüllt. Der sogenannte „Pfunderer Prozess“ gegen acht Südtiroler wegen Mordes an einem italienischen Beamten wurde in Österreich mit großem Interesse verfolgt. In einem Gespräch mit dem damaligen italienischen Ministerpräsidenten Amintore Fanfani im April 1958 kritisierte Raab die Urteile im Prozess (Dokument 9). Fanfani ging nicht direkt darauf ein, sondern verdeutlichte seine Ablehnung der Schaffung einer eigenen Region Südtirol und sprach über seine Bemühungen um die Begnadigung des in Italien inhaftierten NS-Kriegsverbrechers Walter Reder, der sich großer Sympathie seitens des damaligen, auch offiziellen Österreich erfreute. Am 8. Februar 1960 führte Adolf Schärf als Bundespräsident eine Unterredung mit dem italienischen Botschafter Guidotti, in der dieser die aktuelle Situation in der Angelegenheit als ausweglos bezeichnete. (Dokument 10)
Die geänderten politischen Kräfteverhältnisse nach der Nationalratswahl 1959, im Zuge derer die SPÖ die ÖVP, wenn nicht mandats-, so doch zumindest stimmenmäßig überholen konnte, führten zur Ablöse von Außenminister Figl durch seinen bisherigen Staatssekretär Kreisky. Dieser nahm die bilateralen Gespräche mit Italien wieder auf. Die vorliegenden Dokumente des Außenpolitischen Ausschusses der ÖVP geben über den weiteren Verlauf der Südtiroldebatte von 1960 bis 1962 aus parteipolitischer Perspektive Auskunft: Am 21.4.1960 wurde Kreiskys Zusage an die Südtiroler, den Abbruch der Verhandlungen zu erklären und die UNO einzuschalten, kritisiert (Dokument 11). Der anwesende Handelsminister Bock verneinte die Existenz einer von Kreisky behaupteten Vollmacht des Ministerrats, die ihn zu diesem Schritt ermächtige. Immer deutlicher zeichnete sich aber eine Befassung der UNO mit der Südtirolfrage ab. Der italienische Ministerpräsident Tambroni suchte dies noch abzuwenden, indem er bilaterale Geheimgespräche zwischen Österreich und Italien anbot. Dieser Vorstoß wurde von den Teilnehmern des ÖVP-Außenausschusses in der Sitzung vom 10.6.1960 fast einhellig abgelehnt (Dokument 12). Bundeskanzler Raab sprach sich zwar trotz heftigen Widerstands von Südtiroler Seite für die Tambroni-Initiative aus. Als diese allerdings Thema österreichischer Pressemeldungen wurde, nahm die italienische Politik aber von ihr Abstand. Am 28. Juli 1960 beschloss der österreichische Ministerrat schließlich, die Südtirolfrage vor die UNO zu bringen. In der Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses der Volkspartei vom 14.9.1960 wurden vornehmlich prozedurale Fragen zur bevorstehenden UNO-Debatte besprochen (Dokument 13). In New York konnte sich dann die österreichische Bundesregierung mit ihrem Anliegen, das Problem der „österreichischen Minderheit in Italien“ zur Sprache zu bringen, nicht durchsetzen. Mit der UNO-Resolution 1497/XV vom 31. Oktober 1960 wurden Österreich und Italien aufgefordert, auf Basis des Pariser Abkommens vom 1946 eine Lösung für alle Differenzen zu finden. Außenminister Kreisky sah darin trotz der Niederlage die Schaffung völlig neuer Voraussetzungen für Verhandlungen mit Italien. Die ÖVP-Außenpolitiker zeigten sich hingegen ernüchtert (Dokument 14). Die bilateralen Gespräche zwischen Italien und Österreich wurden tatsächlich wieder aufgenommen, brachten jedoch weiterhin keine Erfolge. Daraufhin verübten Südtiroler Separatisten mehrere Attentate, darunter auch die als „Feuernacht“ bekannt gewordene Sprengung von 37 Strommasten vom Juni 1961. In der 13. Sitzung des ÖVP-Außenpolitikausschusses vom 13.9.1961 befürchtete der steirische Landeshauptmann Krainer, „dass Italien mit Dokumenten über Terrortätigkeit aufwartet und Österreich vor der ganzen Welt ins Unrecht setzt“. (Dokument 15, S. 3) Die Sitzungen vom 16.11.1961 sowie 28.2.1962 standen schließlich ganz im Zeichen des beim Europarat neu geschaffenen Südtirol-Ausschusses unter der Leitung des belgischen Christdemokraten Paul Struye, der, wie Tončić-Sorinj berichtete, „ausgesprochene Sympathien für die österreichische Haltung“ hege (Dokument 16, S. 4). In der Folgesitzung referierte Tončić über die Reise Struyes nach Rom und Wien (Dokument 19). Zum Jahreswechsel 1964/65 schien eine Einigung zwischen Österreich und Italien zum Greifen nah. Das zwischen Außenminister Kreisky und seinem italienischen Amtskollegen Giuseppe Saragat ausgehandelte Paket wurde jedoch überraschend von den Tirolern nördlich und südlich des Brenners abgelehnt. Erst 1969, unter der Alleinregierung der ÖVP, sollte es zu einer Einigung zwischen Österreich und Italien in Bezug auf Südtirol kommen.
Ab Beginn der 1960er Jahre stand die österreichische Position zu der durch die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) vorangetriebenen Integration Westeuropas zur Debatte. Ein österreichischer Beitritt war aufgrund neutralitätspolitischer Erwägungen und sowjetischer Einwände nicht möglich (Dokument 15) und (Dokument 16). Österreich und sechs weitere europäische Staaten gründeten daher 1960 die EFTA. (Dokument 14) zeigt, dass es auch dagegen neutralitätspolitisch motivierte Bedenken gab, denen Georg Zimmer-Lehmann in seiner Funktion als Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses der ÖVP Ausdruck verlieh. Parallel dazu führten Österreich, Schweden und die Schweiz Anfang 1962 Gespräche über eine mögliche Assoziierung zur EWG (Dokument 17). Für alle drei Länder galt, dass eine Teilnahme am integrierten (west-)europäischen Markt undenkbar schien, hätte diese doch die Abgabe von Souveränitätsrechten an supranationale Organisationen zur Folge gehabt. Am 24. Februar 1962 erstattete Außenminister Kreisky einen Bericht an den Ministerrat betreffend die österreichische Neutralität und deren Folgewirkungen für die Teilnahme am europäischen Markt (Dokument 18). Er hielt fest, dass trotz einer möglichen EWG-Assoziation eine eigenständige österreichische Handels- und Zollpolitik gegenüber Drittstaaten weiterhin möglich sein sollte. Es sollten für die Abstimmung mit der EWG eigene Assoziierungsorgane geschaffen werden, deren Kompetenzen so zu beschränken seien, dass bei legislativen Entscheidungen stets die Zustimmung des neutralen Staates einzuholen wäre. Der außenpolitische Sprecher der ÖVP, Lujo Tončić-Sorinj, glaubte in Kreiskys Bericht „wesentliches Ideengut“ seiner Partei wiederzufinden, mahnte aber eine nochmalige neutralitätspolitische Kontrolle ein. Über deren Ergebnisse, die erwartungsgemäß in der Ablehnung einer EWG-Mitgliedschaft mündeten, wurde in der ÖVP-Ausschusssitzung vom 26. März 1961 berichtet (Dokument 19).
Parallel dazu pflegte Außenminister Kreisky auch transatlantische Kontakte: Im Oktober 1963 unternahm er eine Vortragsreise durch mehrere US-Bundesstaaten, anlässlich derer es auch zu einem Treffen mit US-Präsident John F. Kennedy im Weißen Haus kam (Dokument 20).
Bei den Nationalratswahlen 1966 erlangte die Volkspartei unter Bundeskanzler Josef Klaus die absolute Mehrheit an Mandaten. Mit dem Scheitern der darauf folgenden Koalitionsgespräche zwischen ÖVP und SPÖ endete die Ära der "großen Koalitionen" vorderhand und wurde von Alleinregierungen (1966 bis 1970 ÖVP, 1970 bis 1983 SPÖ) abgelöst. Damit änderten sich die Modi politischer Entscheidungsfindung und damit auch deren Niederschlag in den Archiven.
Daniel Schmidt, Maria Steiner, Maria Mesner
Literatur
Thomas Angerer, Für eine Geschichte der österreichischen Neutralität, in: Michael Gehler / Rolf Steininger, Die Neutralen und die europäische Integration, Wien u. a. 2000, 702–708.
Günter Bischof / Peter Ruggenthaler, Österreich und der Kalte Krieg. Ein Balanceakt zwischen Ost und West, Graz–Wien 2022.
Günter Bischof / Anton Pelinka / Ruth Wodak (Hg.), Neutrality in Austria (Contemporary Austrian Studies 9), New York ²2017.
Gabriele Brenke, Europakonzeptionen im Widerstreit. Die Freihandelszonen-Verhandlungen 1956-1958, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 42 (1994) 4, 595–633, URL: http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1994_4.pdf (abgerufen 6.6.2023).
Michael Gehler, Österreichs Weg in die Europäische Union, Innsbruck 2009.
Andreas Hilger / Mike Schmeitzner / Clemens Vollnals, Sowjetisierung oder Neutralität? Optionen sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland und Österreich 1945–1955, Göttingen 2006.
Wolfram Kaiser, A Better Europe? EFTA, the EFTA Secretariat, and the European Identities of the „Outer Seven“, 1958–1972, in: Marie-Thérèse Bitsch / Wilfried Loth / Raymond Poidevin (Hg.), Institutions européennes et identitiés européenes, Brüssel 1998, 165–183.
Martin Kofler, Eine „Art Nabel der Welt“. Österreich und der Chruschtschow-Besuch 1960, in: Zeitgeschichte 26 (1999) 6, 397–416.
Bruno Kreisky, Zwischen den Zeiten. Erinnerungen aus fünf Jahrzehnten, Berlin 1986.
Wolfgang Mueller, A Good Example of Peaceful Coexistence? The Soviet Union, Austria, and Neutrality, Wien 2011.
Wolfgang Petritsch, Bruno Kreisky. Die Biografie, St.Pölten / Salzburg 2011.
Oliver Rathkolb, Europa mit der Seele suchen. Bruno Kreiskys Europavisionen, in: Bruno Kreisky. Seine Zeit und mehr. Era and Aftermath. Wissenschaftliche Begleitpublikation zur 240. Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, hrsg. v. Stiftung Bruno Kreisky Archiv, Wien 1998, 87–104.
Ders., Die paradoxe Republik. Österreich 1945 bis 2015, Wien ²2015.
Elisabeth Röhrlich, Kreiskys Außenpolitik. Zwischen österreichischer Identität und internationalem Programm, Wien 2009.
Heinrich Schneider, Die österreichische Neutralität und die europäische Integration, in: Michael Gehler / Rolf Steininger (Hg.), Die Neutralen und die europäische Integration, Wien u. a. 2000, 465–496.
Rolf Steininger, Österreichs Südtirolpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Gustav Pfeifer / Maria Steiner (Hg.), Bruno Kreisky und die Südtirolfrage (Veröffentlichungen des Südtiroler Landearchivs, Sonderband 4), Bozen 2016, 25–54.