Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die österreichischen Währungshüter mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Zunächst galt es, die österreichische Währung von der deutschen zu trennen. Die Bereitstellung einer ausreichenden Menge an fälschungssicheren neuen Banknoten für den Bargeldumlauf war jedoch erst mit Ende 1945 zu erwarten, weshalb der parteilose Finanzstaatssekretär Georg Zimmermann seinen Kollegen des Provisorischen Kabinetts Renner am 29. Mai 1945 einen Gesetzentwurf vorschlug, demzufolge die vorhandenen Reichsmarknoten mit einem Stempel „Österreichische Schillinge“ versehen werden sollten. Pro Kopf sollten nur 150 Reichsmark in abgestempelte, damit zu Schillingnoten gewordene Banknoten umgetauscht werden, etwaige darüber liegende Beträge einem Sperrkonto gutgeschrieben werden, dessen Freigabe von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig gemacht werden sollte. Letztere Maßnahme lag in der zweiten währungspolitischen Herausforderung begründet: Der Menge an umlaufenden Banknoten stand eine weit geringere Zahl an verfügbaren Waren gegenüber, eine sich daraus ergebende Inflation wurde lediglich durch die Bewirtschaftung knapper Güter verhindert. An eine Umsetzung des Plans im gesamten Bundesgebiet war vorerst nicht zu denken, da die Provisorische Regierung nur von der sowjetischen Besatzungsmacht anerkannt war und daher auch nur in der sowjetischen Besatzungszone wirken konnte. Doch selbst eine auf die Sowjetzone beschränkte Umtauschaktion war kurzfristig aufgrund der politisch-administrativen Wirren der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht realisierbar, so dass die Währungsumstellung in drei Schritten geschehen sollte: zuerst in Groß-Wien, dann in der sowjetischen Zone und schließlich in ganz Österreich.
Die Stempelpläne waren für die Regierungsparteien SPÖ und KPÖ ein Anlass, einen eigenen Vorschlag zur Finanzreform zu formulieren, welcher die Wiederherstellung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die Eröffnung der Schalter der Kreditinstitute sowie die Kreditlenkung, also eine führende Rolle des Staates bei der Vergabe von Krediten, zum Inhalt hatte. Das eigentlich Bemerkenswerte an dem diesbezüglichen Papier (Dokument 1) ist jedoch, dass es sich um eines der seltenen Beispiele für politische Fraktionierung innerhalb der Regierung Renner handelte; SPÖ und KPÖ berieten sich außerhalb des Kabinettsrates und vor allem an der ÖVP vorbei. Der Stempelvorschlag von Staatssekretär Zimmermann erwies sich letztlich aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Umsetzung – namentlich der erste Schritt, der NiederösterreicherInnen gegenüber WienerInnen zu DevisenausländerInnen gemacht hätte – als nicht durchführbar, da er einerseits der Wirtschaft geschadet hätte, andererseits die damit verfolgten Intentionen durch eine leichte Umgehbarkeit zunichtegemacht worden wären. Vor diesem Hintergrund entschied sich das Kabinett bis zur Bildung gemeinschaftlicher alliierter Strukturen aller vier Besatzungsmächte und einer dadurch ermöglichten gesamtösterreichischen Währungsreform zuzuwarten. Bis dahin musste die Regierung ihren Bargeldbedarf weiterhin aus den von den Sowjets beschlagnahmten Reichsmarkbeständen decken, welche Österreich in Form eines Kredits teilweise zurückerhielt. Nach zunächst 200 Millionen wurden nun weitere 400 Millionen Reichsmark als Kredit gewährt. Die oben genannten, von SPÖ und KPÖ ausgearbeiteten Finanzreformvorschläge wurden am 3. Juli 1945 in Form dreier Gesetze beschlossen, wobei das Kreditlenkungsgesetz, welches die Kreditvergabe öffentlicher und privater Stellen an die Bedingung knüpfen sollte, mit den gewährten Krediten in erster Linie die drängendsten Nachkriegsbedürfnisse wie Lebensmittelbeschaffung und Schaffung von Wohnraum zu erfüllen, vorerst keine gesamtwirtschaftliche Bedeutung entfalten konnte. Das Schaltergesetz hatte wiederum zur Folge, dass 60 Prozent der Guthaben auf Altkonten gesperrt wurden, die verbleibenden 40 Prozent konnten lediglich für bargeldlose Transaktionen genutzt werden. Begrenzte Bargeldabhebungen konnten allerdings erfolgen, wenn bestimmte soziale oder wirtschaftliche Gründe geltend gemacht wurden. Die Oesterreichische Nationalbank wurde schließlich durch das Notenbank-Überleitungsgesetz in die Lage versetzt, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen zu können. Mangels Gold- und Devisenreserven, welche 1938 nach Berlin hatten abgegeben werden müssen, wurden die Verpflichtungen der OeNB mit einer Forderung an die Republik Österreich bzw. den Bundesschatz gedeckt, welche an die Stelle von entsprechenden Forderungen an das Deutsche Reich trat und bereits 1955 auf lediglich 11 Prozent des Gesamtumlaufs gedrückt werden konnte.
Die sonstigen Banken sowie die Versicherungen sahen sich hingegen weiterhin mit dem Umstand konfrontiert, dass der Großteil ihrer liquiden Mittel aus uneinbringlichen Forderungen an das Deutsche Reich bestand. Die Zahlungsfähigkeit der mit Inkrafttreten des Schaltergesetzes wieder geöffneten Banken konnte nur mittels einer teilweisen Blockierung ihrer Verpflichtungen und der Bereitstellung von Liquiditätshilfen seitens der Politik sichergestellt werden, welche die Banken überdies bis einschließlich 1947 von sämtlichen Zinszahlungen auf Einlagen befreite. Vor diesem Hintergrund waren die Banken bis 1954 von der Bilanzlegungspflicht entbunden, mussten jedoch mit Ende des Jahres eine Gewinn- und Verlustrechnung für das gesamte erste Nachkriegsjahrzehnt (1945 bis einschließlich 1954) erstellen, wozu sie das Bankenrekonstruktionsgesetz vom 8.9.1955 verpflichtete. Die Großbanken Creditanstalt-Bankverein (CA), Länderbank und Österreichisches Credit-Institut wurden 1946 gemeinsam mit der Grundstoffindustrie verstaatlicht, die im Eigentum dieser Banken stehenden Unternehmen gingen damit ebenfalls, wenn auch indirekt, in das Eigentum des Staates über. Damit fehlte der 1947 wiedergegründeten Arbeiterbank, welche im Eigentum des ÖGB und der Konsumgenossenschaften stand, ein privates bürgerliches Gegenstück, wie der ÖVP-Generalsekretär, Unterrichtsminister Felix Hurdes, am 13. Jänner 1951 in einem Schreiben an Bundeskanzler Leopold Figl beklagte. Im Zuge von anstehenden Parteienverhandlungen mit der SPÖ sollte daher „die Schaffung einer vom Staate unabhängigen Privatbank für unsere Leute“ eingefordert werden. (Dokument 22)
Die von der Provisorischen Regierung erhoffte Etablierung von gemeinschaftlichen alliierten Einrichtungen begann am 4. Juli 1945 zunächst mit der Einsetzung der Alliierten Kommission für Österreich. Im August 1945 wurde weiters ein – vorerst provisorisches – Alliiertes Finanzkomitee mit Sitz in Wien eingerichtet, ehe sich am 11. September der Alliierte Rat konstituierte, welcher sich aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungstruppen zusammensetzte und Teil der Alliierten Kommission war. Die westlichen Alliierten machten im Rahmen des Alliierten Finanzkomitees den Vorschlag, die Reichsmarknoten gegen Alliierte Militärschilling (AMS) zu tauschen, welche in den westlichen Besatzungszonen bereits als Besatzungsgeld emittiert worden waren und von österreichischen Stellen angenommen werden mussten. Der weit gediehene Plan – der diesbezügliche Gesetzestext war schon fertig formuliert, die Ausgabe der neuen Noten in den westlichen Besatzungszonen vorbereitet – scheiterte im letzten Moment am Veto der Sowjetunion. Ein neuer Vorschlag zur Währungsreform zielte auf die in Druck befindlichen, aber erst mit Jahresende verfügbaren neuen Schillingnoten ab, von welchen bereits eingangs die Rede war. Der diesbezügliche Beschluss der Alliierten Kommission erfolgte am 16. November 1945 und schloss auch die politisch brisante Frage der Besatzungskosten mit ein. Als Besatzungskosten sollten bis 13. Dezember 2,5 Milliarden Schilling in Form der neuen Schillingnoten bereitgestellt werden, Ende Februar 1946 hatte eine weitere Zahlung von 500 Millionen zu erfolgen.
Der alliierte Beschluss vom 16.11. wurde zwischen 28.11. und 1.12.1945 ausführlich im Kabinett erörtert (Dokument 2). Finanzstaatssekretär Zimmermann argumentierte, dass angesichts der weiterhin nach Österreich strömenden Markmengen die Übernahme der Besatzungskosten durch Österreich immer noch besser sei, als die Frage der Währungskonversion weiter zu verschieben. Eine kurzfristige Verschiebung auf den Beginn des Folgejahres lehnte er wegen der zu diesem Zeitpunkt herrschenden „klimatischen Verhältnisse“ ab. Vinzenz Schumy, Staatssekretär für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, ÖVP, äußerte sein Unverständnis darüber, dass Österreich als befreites Land für die Besatzungskosten aufzukommen hätte. Österreich sollte die Zahlung seiner Meinung nach schlichtweg verweigern oder, wenn die Alliierten darauf bestünden, wenigstens die Trennung der Frage der Besatzungskosten von der Währungskonversion fordern. Wenn die Alliierten auch dies ablehnten, so ergänzte Schumy am Folgetag, dann würden sie die Verantwortung für die weitere Verschleppung der Währungsfrage tragen. Staatssekretär Adolf Schärf, SPÖ, meinte wiederum, dass sehr wohl auch im Jänner oder Februar der Umtausch erfolgen könne, da die Erreichbarkeit auch der entlegensten Gegenden durch das Ruhen der landwirtschaftlichen Arbeiten in dieser Zeit gewährleistet sei. Außerdem könne die Regierung, welche nach der Wahl demissioniert und seitdem nur mehr geschäftsführend im Amt war, keinen derart weitreichenden Beschluss fassen und dabei, wie Schärf formulierte, hinter dem Rücken des Volkes eine derart große Staatsschuld auf sich nehmen. Daher sprach er sich, wie auch Unterrichtsstaatssekretär Ernst Fischer namens der KPÖ, gegen eine Beschlussfassung aus. Am 30. November 1945 schlossen SPÖ und ÖVP eine gesonderte Übereinkunft, der zufolge währungspolitische Fragen nicht zum „Gegenstand parteipolitischer Propaganda“ gemacht werden durften. (Dokument 3) Am selben Tag wurden die Beratungen im Kabinett fortgesetzt. Die SPÖ gab ihren Widerstand gegen den Beschluss des Schillinggesetzes, welches die gesetzliche Grundlage für den Währungsumtausch und die Regelung der Besatzungskosten darstellte, auf. Die KPÖ sprach sich weiterhin gegen das Gesetz aus, stellte sich dessen Beschluss allerdings nicht in den Weg. Die Regierung beabsichtigte, das Schillinggesetz nur mit Vorbehalt zu beschließen, welcher in einem gesonderten Schreiben an die Alliierten („Mantelnote“) festgehalten werden sollte. Darin forderte sie eine Verringerung der Besatzungstruppen, deren Unterhalt daraufhin durch einen Vorschuss an die Alliierten gewährleistet werden sollte, eine Verpflichtung zur Zahlung von Besatzungskosten könne man hingegen nicht akzeptieren. Am 1. Dezember musste Staatssekretär Zimmermann seine Regierungskollegen nicht nur darüber in Kenntnis setzen, dass die Alliierten jegliche Bedingungen vonseiten Österreichs ablehnten, sondern darüber hinaus noch verlangten, in das Gesetz einen Passus aufzunehmen, welcher besagte, dass die Sicherung des Schillings durch das österreichische Volksvermögen erfolge. Dies ergebe sich allerdings ohnehin aus der Natur der Währung, womit Zimmermann die zu erwartende Kritik vorwegzunehmen versuchte. Staatskanzler Renner und der Staatssekretär für Volksernährung, der Sozialist Andreas Korp, verlangten prompt weitere Informationen und Klarstellungen über diesen brisanten Punkt. Renner befürchtete, dass der Passus die künftige Regierung dazu verpflichten könnte, österreichische Grundstücke und Sachwerte zu verpfänden, wohingegen die ÖVP-Vertreter Schumy und Gruber den Beschwichtigungen Zimmermanns folgten. Ein Schreiben des Vorsitzenden des Alliierten Rates, General Béthouard von der französischen Besatzungsmacht, in welchem dieser eine Antwort der Alliierten auf die österreichischen „Reserven“, wie sie in der Mantelnote formuliert worden waren, in Aussicht stellte, gab schließlich den Ausschlag für den Beschluss des Schillinggesetzes durch die Regierung.
Als unmittelbare Folge des Schillinggesetzes wurde der Schilling mit 21. Dezember 1945 alleiniges Zahlungsmittel, Reichsmark- sowie AMS-Noten konnten zu einem Kurs von eins zu eins umgetauscht werden, wobei für natürliche Personen eine Kopfquote von 150 Reichsmark galt, darüber liegende Beträge wurden auf einem Konto gutgeschrieben. Juristische Personen waren zwar keiner Kopfquote unterworfen, erhielten jedoch ausschließlich Gutschriften. Sämtliche Einlagen aus der Zeit vor der Schillingeinführung, also auch solche, die nach dem Schaltergesetz vom 3. Juli entstanden waren („Renner-Konten“), wurden zu 60 Prozent gesperrt, der Rest war frei oder zumindest beschränkt verfügbar. Wie schon nach Inkrafttreten des Schaltergesetzes konnten auch nun soziale oder wirtschaftliche Gründe Barauszahlungen rechtfertigen. In der SPÖ-Parteivorstandssitzung vom 3. Dezember 1945 nannte der SPÖ-Parteivorsitzende , Staatssekretär Adolf Schärf, das Schillinggesetz ein „Diktat“ der Alliierten und die neue alte Währung „Inflations-Schilling“. Letzteres bezog sich darauf, dass die Regierung außerstande sah, die Besatzungskosten anders als mittels Geldschöpfung, also durch die Notenpresse zu finanzieren. Weiters erläuterte Schärf die Motive der Sozialisten für die politische Außerstreitstellung der Währungsfrage, da er andernfalls die Gefahr sah, dass später seitens der ÖVP von einem zu sanierenden „Renner-Schilling“ gesprochen werden würde. (Dokument 4) Besagtes Stillhalteabkommen sollte etwas mehr als ein Jahr später im Zuge von Parteienverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ bekräftigt werden, welche zwischen 8. und 11. Jänner 1947 in der Grinzinger Villa des nunmehrigen Bundespräsidenten Renner stattfanden. (Dokument 8)
Das Schillinggesetz vermochte das Missverhältnis zwischen Geld- und Gütermenge nicht zu beheben, so dass in weiterer Folge 1946 ein Preis-Lohn-Auftrieb einsetzte, welcher sich ohne Gegenmaßnahmen zu beschleunigen drohte. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits in den Wortmeldungen der Teilnehmer der SPÖ-Parteivorstandssitzung vom 25. März 1946 ab, in welchen angesichts des steigenden Preisdrucks entsprechende Lohnerhöhungen eingefordert wurden, wobei den diesbezüglichen Bemühungen von AK und ÖGB, wie der Nationalratsabgeordnete und spätere Vizekanzler Bruno Pittermann ausführte, „zwei Fronten“, Arbeitgeber und Alliierte, entgegenstünden. (Dokument 5) Am 22. Juli 1946 trafen sich die Mitglieder der sozialistischen Fraktion im ÖGB sowie die SPÖ-Parteivertretung zu einer gemeinsamen Sitzung im niederösterreichischen Landhaus in Wien. Bundespräsident Renner hielt das Eingangsreferat zum Thema „Lohn, Preis, Währung“. Er führte darin aus, dass der Notenumlauf seit 1937 um das Sechsfache gestiegen sei – bei geringerem Warenangebot. Dieser Umstand finde seinen Niederschlag in entsprechenden Ersparnissen, seien es Bankeinlagen oder privat gehortete Bargeldbestände. Als Ausweg aus dieser Situation sah Renner entweder eine Steigerung von Preisen und Löhnen, eine Vermögenssteuer, welche er im gleichen Atemzug als ungerecht bezeichnete, da sie Immobilienbesitzer gegenüber jenen benachteilige, die über privates, leicht vor den Steuerbehörden zu verbergendes Bargeldvermögen verfügten, oder ein Stilllegen des Geldüberhangs, welcher zu diesem Zweck in öffentliche Kassen zu „locken“ sei. Bemerkenswert erscheint, dass Renner auch die Gefahr einer „künstlichen Deflation“ sah, welchen Begriff er aber nicht näher erläuterte. Er sprach sich in weiterer Folge gegen ein „Herauflizitieren der Löhne“ aus und plädierte abschließend für eine Zusammenfassung der Kommissionen für Löhne, Preise und Währung unter der Führung eines „mit allen Vollmachten ausgestatteten Funktionärs“ im Ministerrang. Der Holzarbeitergewerkschafter Rudolf Holowaty widersprach Renner heftig, sah eine Lohndisziplin nur dann gerechtfertigt, wenn die Gewerkschaft Preissenkungen durchsetzen könne und befürchtete, dass die neue zentrale Kommission, womöglich unter der Führung eines bürgerlichen Ministers, die Lohnpolitik der Gewerkschaften aushebeln könnte. ÖGB-Präsident Böhm teilte diese Bedenken nicht und folgte im Großen und Ganzen den Ausführungen Karl Renners. (Dokument 6) In der SPÖ-Parteivorstandssitzung vom 5. September 1946 konzentrierten sich die TeilnehmerInnen auf die Lohnthemen. Diskutiert wurde zum einen der Umstand, dass die Gewerkschaft in USIA-Betrieben Lohnverhandlungen mit der sowjetischen Verwaltung führte und damit, wie bürgerliche Kritiker beklagten, in der strittigen Frage des ehemaligen deutschen Eigentums ein Präjudiz schaffen, also indirekt die sowjetische Verfügungsgewalt anerkennen würden. Die SPÖ-Vorstandsmitglieder führten dagegen ins Treffen, dass andernfalls „die KP abschliessen [sic]“ würde und die sozialistischen Gewerkschafter überdies nicht mehr als Vertreter der dortigen ArbeitnehmerInnen auftreten könnten. Zum anderen wurde die Frage erörtert, ob im Bankensektor unterschiedliche Lohnabschlüsse zulässig seien. Man beschloss schließlich, die zuständigen SPÖ-Minister zu verpflichten, nur einheitlichen Lohnerhöhungen zuzustimmen, damit aber keinesfalls in die Lohnautonomie der Gewerkschaft eingreifen zu wollen, mit der in weiterer Folge in Verhandlungen getreten werden sollte. (Dokument 7)
Im Jahr 1947 sollten entscheidende Weichenstellungen in der Lohn-, Preis- und Währungspolitik eingeleitet werden. In einem Exposé skizzierte die Bundesregierung künftige Maßnahmen in der Lohn- und Preispolitik. Die inländische Produktion wäre zu fördern, die Bereitschaft der Unternehmer zu Lohnerhöhungen zu vermindern, indem letztere in einen geringeren Maß auf die Preise anrechenbar sein sollten. Weiters wurde eine Preisobergrenze in Abhängigkeit von der internationalen Entwicklung festgelegt und schließlich eine strenge Bewirtschaftung von Gebrauchsgütern in Aussicht gestellt, die verhindern sollte, dass sich „die riesig aufgeblähte Geldmenge, die sich in den Händen weniger befindet“, ins Realvermögen flüchtet. In einem diesbezüglichen Schreiben des SPÖ-Zentralsekretärs Karl Waldbrunner an Innenminister Oskar Helmer, welches mit 23.6.1974 datiert ist, forderte jener in Abgrenzung zu Vorschlägen der Industriellenvereinigung sowie der Ökonomen Josef Dobretsberger und Karl Nemschak, welche Banken, Industrie und Landwirtschaft einseitig zuungunsten von Arbeitern und Angestellten begünstigen würden, eine starke Verringerung des Geldumlaufes. (Dokument 9) In einem Memorandum vom 11.7.1945 wurde diese Verringerung von einer neuerlichen Währungsreform abhängig gemacht, bis zu deren Umsetzung jedoch eine Reihe von Überbrückungsmaßnahmen in der Preis- und Lohnpolitik umzusetzen seien: Abgeltung der anstehenden Agrarpreiserhöhung durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, welche in einer gemeinsamen Enquete von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt werden sollten. Die Erhöhungen würden ihrerseits, wie in dem Papier weiter ausgeführt wurde, eine Erhöhung von Preisen, Renten sowie Tarifen der öffentlichen Hand erfordern. (Dokument 10) Das Memorandum wies bereits den Weg zum ersten Lohn-Preis-Abkommen der Sozialpartner sowie zur im Herbst durchgeführten neuerlichen Währungsreform.
Das erste von insgesamt fünf Lohn-Preis-Abkommen, angeregt wurde es vom Präsidenten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Julius Raab, wurde am 1. August 1947 von den Sozialpartnern beschlossen. Die Eckpunkte der Übereinkunft bestanden im Wesentlichen darin, dass die Unternehmerseite auf eine schlagartige Erhöhung der Preise verzichtete, die Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine lohnmäßige Abgeltung der Produktivitätssteigerung verzichteten. Das vierte Lohn-Preis-Abkommen, welches mit 1. Oktober 1950 wirksam wurde, löste aufgrund seiner sozialen Härten, so wurden etwa die Preise für diverse Grundnahrungsmittel stark erhöht, eine Streikwelle aus, die Ende September erst Oberösterreich, Anfang Oktober dann Wien erfasste, aber bereits am 6. Oktober zusammenbrechen sollte. Die in der Historiographie lange vertretene Ansicht, dass es sich dabei um einen Putschversuch der KPÖ gehandelt hätte, wurde 2015 revidiert.
Als direkte Maßnahme zur Währungsstabilisierung erfolgte mit dem Währungsschutzgesetz vom 19. November 1947 der erwähnte neuerliche Währungsreformschritt. Neue Schillingnoten wurden ausgegeben, die bisherigen Noten konnten bis zu einer Summe von 150 Schilling zu einem Kurs von eins zu eins umgetauscht werden, die Differenz auf etwaige höhere Beträge war einem Kurs von drei zu eins unterworfen. Das Nebeneinander von sechs verschiedenen Kontenarten, das sich aus den Maßnahmen des Schalter- und des Schillinggesetzes 1945 ergeben hatte, wurde beendet, gesperrte Konten von Privaten und Unternehmen wurden gänzlich, die Konten der öffentlichen Hand zu 25 Prozent gestrichen, wobei die Sozialversicherung ausgenommen war. Der Wirtschaftshistoriker Fritz Weber sieht einen engen Zusammenhang zwischen dem ersten Lohn-Preis-Abkommen und dem Währungsschutzgesetz auf der einen sowie der Teilnahme Österreichs am Marshallplan der Vereinigten Staaten auf der anderen Seite, welcher „sicherlich nicht ‚aus altruistischen Beweggründen‘ ins Leben gerufen worden“ wäre, „denn Amerika sei eine ‚durch und durch kapitalistische Macht‘“, so Weber, den SPÖ-Gewerkschafter Josef Hindels zitierend. Tatsächlich mussten die teilnehmenden Länder beispielsweise ihren Markt für US-Produkte zugänglich machen. Einen Tag nach Beschlussfassung des Währungsgesetzes trat der einzige kommunistische Vertreter in der Bundesregierung, Energieminister Karl Altmann, von seinem Amt zurück.
Die erwähnte Marshallplanhilfe, die auf eine Initiative des damaligen US-Außenministers George C. Marshall zurückging, schloss in Österreich praktisch nahtlos an die Lebensmittel- und sonstigen Hilfeleistungen der UNRRA, einer Teilorganisation der Vereinten Nationen, an. Neben dem vordergründigen Zweck, die Not in den teilnehmenden Staaten zu lindern, wurde mit dem Plan auch das Ziel verfolgt, die weltwirtschaftlichen Disparitäten nach dem Zweiten Weltkrieg, einerseits Überproduktion und Deflationsgefahr in den USA, andererseits eine darniederliegende Wirtschaft und Inflation in den von den Kriegsfolgen besonders betroffenen europäischen Staaten, zum beiderseitigen Vorteil zu überwinden. Schließlich fiel die Marshallplanhilfe mitten in den beginnenden Kalten Krieg zwischen Ost und West und war daher ein probates Mittel, um mit der Hilfeleistung gleichzeitig die US-amerikanischen Werte von westlicher Demokratie und kapitalistischer Marktwirtschaft zu verbreiten. Am 2. Juli 1948 wurde das Abkommen zwischen Österreich und den USA betreffend die Inanspruchnahme der Leistungen des offiziell „European Recovery Program“ (ERP) genannten Plans unterzeichnet. Österreich erhielt in weiterer Folge bis 1955 Sachgüter im Wert von 962 Millionen US-Dollar, ohne dafür eine unmittelbare monetäre Gegenleistung erbringen zu müssen (grants). Die Hilfsgüter wurden nicht direkt verteilt, sondern waren von den österreichischen UnternehmerInnen zu Inlandspreisen in Schilling zu erwerben. Die solcherart generierten Einkünfte wurden auf einem sogenannten Counterpart-Konto verwaltet und für die zinsgünstige Finanzierung von Investitionsprojekten herangezogen. Österreich stellte aufgrund seiner exponierten Lage am Rande der kommunistischen Einflusssphäre, welche sich mit der sowjetischen Besatzungszone bis in den Osten Österreichs erstreckte, einen Sonderfall unter den Hilfenehmerländern dar, was sich auch in den Pro-Kopf-Zahlen der ERP-Hilfe niederschlug: Hier stand Österreich mit 131,7 Dollar nach Island und Norwegen, beides im Übrigen Staaten, welche von Kriegszerstörungen praktisch nicht betroffen waren, an dritter Stelle. Ferner erließen die USA Österreich bereits mit 28. Mai 1947 sämtliche Besatzungskosten und erstatteten überdies die seit 1945 geleisteten Zahlungen zurück. „Hier war [...] die Logik von amerikanischen Geschäftsleuten durchgekommen, dass es wohl nicht sehr viel Sinn mache, auf der einen Seite Lieferungen im Wert von Hunderten Millionen Dollar nach Österreich zu pumpen und auf der anderen Seite einen Teil dieser Beträge wieder zu entnehmen.“ (Manfried Rauchensteiner) Die Sowjetunion sollte erst ab August 1953, Großbritannien und Frankreich gar erst ab 1954 den Österreichern die Zahlung der Besatzungskosten erlassen, und selbst dies nur teilweise. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die genannten drei Länder im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von unmittelbaren Kriegszerstörungen betroffen waren.
Für die Verteilung und Verwaltung der ERP-Hilfsleistungen wurden 1948 zwei neue Institutionen ins Leben gerufen, die OEEC, Organization for European Economic Cooperation, bzw. die ECA, Economic Cooperation Agency. Dass die Regierung über die Mittel keineswegs frei verfügen konnte, vielmehr über deren Verwendung Rechenschaft ablegen musste, macht ein mehrseitiger Aktenvermerk des Finanzministeriums aus Anlass einer Unterredung des Ministers mit ECA-Funktionären deutlich, welche am 10. Mai 1950 stattfand. (Dokument 20) Dem Treffen waren freilich Malversationen rund um die Vergabe von ERP-Krediten vorangegangen, denen aus US-Sicht österreichischerseits jedoch nur unzureichend nachgegangen wurde, so dass der Hochkommissar der US-amerikanischen Besatzungszone, Walter J. Donnelly,1952 kurzerhand ERP-Guthaben in der Höhe von elf Millionen Dollar und 1,5 Mrd. Schilling sperrte. Erst nach einem Canossagang von Bundeskanzler Leopold Figl zum Hochkommissar, im Zuge dessen Figl versprach, die Unregelmäßigkeiten nunmehr mit Nachdruck untersuchen zu lassen, gab Donnelly die Gelder wieder frei. Zentrale Figuren des Skandals, wie ihn das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ betitelte, waren der ÖVP-nahe CA-Generaldirektor Josef Joham sowie sein SPÖ-Widerpart aufseiten der Länderbank, Franz Landertshammer. Für die SPÖ war besonders pikant, dass die mehrheitlich im Eigentum des Vorwärts-Verlages stehende Steyrermühl-Druckerei auf Vermittlung von Landertshammer ebenfalls ERP-Mittel erhalten hatte, wobei vonseiten der ÖVP und der bürgerlichen Presse suggeriert wurde, dass Teile der Gelder nicht für Investitionen in den Druckereibetrieb verwendet, sondern in Form eines Preisnachlasses für Papier an den Vorwärts-Verlag weitergegeben worden seien. In einem Briefwechsel zwischen Vizekanzler Schärf und Verstaatlichtenminister Waldbrunner vom Juni 1952 wurden Strategien für einen Gegenangriff auf Landertshammer, der sich im Zuge der Affäre gegen seine einstige Partei gestellt hatte, sowie die ÖVP entwickelt. (Dokument 24)
Das Ausscheiden der KPÖ aus dem Kabinett Figl im Herbst 1947 zog auch deren Entmachtung in diversen staatlichen und staatsnahen Gremien nach sich, wie die Parteienverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ vom März 1948 zeigten. Diese drehten sich zwar vornehmlich um Preis- und Steuerfragen, hatten am Ende aber Personalangelegenheiten in der Nationalbank zum Inhalt, die sich darauf beschränkten, die Kommunisten im Generalrat „auszuschalten“, um das Gremium danach ausschließlich mit Vertretern von ÖVP und SPÖ besetzen zu können. (Dokument 11) Auch um das Verhältnis zwischen den beiden verbleibenden Koalitionspartnern war es nicht zum Besten bestellt, wie ein Briefwechsel zwischen SPÖ-Zentralsekretär Karl Waldbrunner und Legationsrat Walter Wodak von der österreichischen Botschaft in London nahelegt. Waldbrunner beklagte darin, dass die ÖVP einen „wirtschaftspolitischen Großangriff“ gestartet hätte, woran die Preisforderungen der Agrarvertreter einen entscheidenden Anteil hätten. Die Bemühungen der SPÖ, als deren Werk er sowohl das Lohn-Preis-Abkommen vom 1.8. als auch das Währungsschutzgesetz betrachtete, seien dadurch konterkariert worden. Als vorteilhaft sah er hingegen die teilweise Abschaffung von Lebensmittelsubventionen an, da die SPÖ daher gegenüber ihren „politischen Gegner[n]“ und „eine[r] eventuell veränderte[n] Haltung der Amerikaner nach den amerikanischen Wahlen unabhängiger geworden“ sei. (Dokument 12) Deutlich weitergehende wirtschaftliche Liberalisierungsschritte mahnte naturgemäß die Industriellenvereinigung ein. Am 12. Oktober 1949 formulierte sie, deren Anschrift in jener Zeit ironischerweise „Stalinplatz 4“ lautete, „Richtlinien für die künftige Wirtschafts- und Finanzpolitik“. Sie forderte darin einen sukzessiven „Abbau der Methoden der direkten Wirtschaftslenkung“ zur „Wiederherstellung der freien Marktwirtschaft und des Konkurrenzprinzipes“. (Dokument 14) In den Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ nach der Nationalratswahl vom 9. Oktober 1949, welche für die beiden Regierungsparteien Verluste zugunsten der neu gegründeten, rechtsgerichteten Wahlpartei der Unabhängigen (WdU) mit sich gebracht hatte, wurden tatsächlich erste entsprechende Maßnahmen vereinbart, so etwa eine Liberalisierung des Handels aufgrund internationaler Beschlüsse (Dokument 15) oder die Abschaffung des Ministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung (Dokument 16). Dessen Kompetenzen wurden teils anderen Ministerien zugeteilt, soweit es Planungsaufgaben betraf, entfielen sie überhaupt. Daneben wurden auch Detailfragen betreffend (ehemaliges) deutsches Eigentum geklärt. (Dokument 21)
Dirigistische Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen blieben jedoch weiterhin kennzeichnend für die österreichische – und im Übrigen auch internationale – Politik der Nachkriegszeit. Eine führende Rolle nahmen hierbei, Stichwort Lohn-Preis-Abkommen, die Sozialpartner ein. Zwar gelang es mit den insgesamt fünf Lohn-Preis-Abkommen nicht, das Problem der Inflation nachhaltig in den Griff zu bekommen, was allein schon die Zahl der Abkommen nahelegt, doch konstatiert die deutsch-österreichische Nationalökonomin Gertrud Neuhauser, dass durch die immerhin gesteuerte Geldentwertung wenigstens die Gefahren einer unkontrollierten Inflation vermieden werden konnten. Neuhauser vertritt die Ansicht, dass diese gesteuerte Inflation positive Effekte wie eine Produktions- und Investitionssteigerung besaß. Als institutioneller Rahmen, in dem die jeweiligen Interessensgruppen untereinander Einigkeit herstellten und die entsprechenden Beschlüsse sodann mit der Regierung abstimmten, wurde bereits 1947 die sogenannte Wirtschaftskommission geschaffen. Da die österreichische Verfassung nur den gesetzlichen Interessensvertretungen, sprich, den Kammern, das Recht zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen einräumte, nicht aber Kollegialorganen wie der Wirtschaftskommission, wurden bald verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dieser Einrichtung laut. Diesem Umstand begegnete die Bundesregierung 1951 mit der Schaffung einem eigenen, gesetzlich verankerten „Wirtschaftsdirektoriums“ (Dokument 23), dem Vertreter der Regierung sowie, ohne Stimmrecht, die Spitzen der österreichischen Sozialpartnerschaft angehörten. Eine verfassungskonforme Lösung konnte allerdings auch damit nicht geschaffen werden, denn das Gesetz zur Schaffung des Wirtschaftsdirektoriums wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 17. Juni 1952 als verfassungswidrig beanstandet und daher aufgehoben. Der VfGH beanstandete vor allem, dass die Bindung der Minister an Beschlüsse des Direktoriums die Ministerverantwortlichkeit aushebeln würde.
Nach dem Abschluss der Regierungsverhandlungen und der Angelobung der neuen Regierung am 8. November 1949 schien noch weiterer Gesprächsbedarf zwischen den beiden Parteien zu bestehen, wie eine Aktennotiz des Finanzministeriums vom 3. Jänner 1950 zeigt, die den Inhalt eines Gedankenaustauschs zwischen dem neuen Finanzminister Eugen Margarétha und Karl Waldbrunner, nunmehr Minister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe, wiedergibt. Im Rahmen des Gesprächs, das sich vorrangig um Personalfragen im Sinne des Parteienproporzes drehte, erhob Waldbrunner unter anderem die Forderung, dass die verstaatlichten Betriebe in den Aufsichtsräten der Großbanken vertreten sein sollten. (Dokument 17) Am 27. April 1950 tagte der Verbindungsausschuss zwischen ÖVP und SPÖ zu diversen offenen Fragen. In der diesbezüglichen, mit dem Vermerk „vertraulich“ versehenen Niederschrift wurden diese entsprechend parteipolitischer Dringlichkeit aufgeschlüsselt. Ein wichtiges Anliegen der ÖVP war die Frage der auslaufenden Wirtschaftsgesetze. Hier wurde lediglich beschlossen, das Rohstofflenkungsgesetz um ein Jahr zu verlängern, wohingegen die Entscheidung beim Lebensmittelbewirtschaftungs- und Wirtschaftsverbändegesetz aufgeschoben wurde. Die SPÖ brachte wiederum die Streitfragen Kartelle und Papierpreise aufs Tapet, worüber ebenfalls keine endgültige Einigung erzielt werden konnte. (Dokument 18)
Die Inflationsproblematik löste sich infolge der Wirtschaftskrise des Jahres 1953 schlagartig: Nachdem die Geldentwertung infolge des Währungsschutzgesetzes und der ersten drei Lohn-Preis-Abkommen von fast 100 Prozent 1947 auf Werte von durchschnittlich 20 Prozent zwischen 1949 und 1952 gefallen war, wurde 1953 eine Deflation von 0,7 Prozent verzeichnet. Danach stellte sich für die nächsten zwei Jahrzehnte das sogenannte Wirtschaftswunder mit hohen Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts und einer moderaten Inflationsrate im stets einstelligen Bereich ein.
Verwendete Quellen (exkl. Dokumente 1 bis 24) und Literatur
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Ute Arentzen (Hg.), Gabler-Volkswirtschafts-Lexikon, Bd. 1: A–K, Wiesbaden 1996, 311.
Peter Autengruber, Manfred Mugrauer, Oktoberstreik, Wien 2016.
Christian Beer / Ernest Gnan, Maria Teresa Walderama, Die wechselvolle Geschichte der Inflation in Österreich, in: Monetary Policy & the Economy. Quarterly Review of Economic Policy 13 (2016) 3/4, 6–35, URL: https://www.oenb.at/dam/jcr:3a4baadd-0f29-49f1-8c33-a5223207dc58/mop_2016_q3_Gesamt.pdf (abgerufen 30.7.2020).
Felix Butschek, Österreichische Wirtschaftsgeschichte. Von der Antike bis zur Gegenwart, Wien—Köln—Weimar ²2012.
Robert Kriechbaumer, Neues aus dem Westen. Aus den streng vertraulichen Berichten der Sicherheitsdirektion und der Bundespolizeidirektion Salzburg an das Innenministerium 1945 bis 1955, Wien—Köln—Weimar 2016.
Herbert Matis, Vom Nachkriegselend zum Wirtschaftswunder. Der Schilling im „goldenen Zeitalter“, in: Karl Bachinger / Felix Butschek / Herbert Matis / Dieter Stiefel, Abschied vom Schilling. Eine österreichische Wirtschaftsgeschichte, Graz—Wien—Köln 2001, 155–285.
Gertrud Neuhauser, Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft. Systematische Gesamtdarstellung, in: Theodor Pütz (Hg.), Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich (Schriften des Vereins für Socialpolitik, Neue Folge, 39. Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik), Berlin (West) 1966, 3–132.
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